15.10.2008 - 16 Begehung der Nerzfarm in Aachen-OrsbachRatsantr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Ratsherr Schnitzler bezieht seitens der Fraktion Die Linke Stellung zu den Ausführungen der Verwaltung gemäß Vorlage und führt aus, dass § 13 der Geschäftsordnung eine Kann-Bestimmung enthalte und der Rat der Stadt daher befugt sei, sich mit dem Thema zu befassen. Auch bei dem angeführten § 41 der Gemeindeordnung handele es sich um eine Kann-Bestimmung und danach könne der Rat der Stadt sich im Einzelfall eine Entscheidung vorbehalten. Er appelliere daher an alle Fraktionen, die Fundamentalopposition aufzugeben und einem interessierten Ratsmitglied die Begehung der Nerzfarm zu ermöglichen.

 

Der Oberbürgermeister bezieht zu den Ausführungen von Ratsherrn Schnitzler Stellung und legt anhand eines anderen Beispiels dar, welche Auswirkungen derartige Ortsbesichtigungen durch den Rat der Stadt hätten. Zudem spricht er das Rechtsverständnis des Antragstellers an, verweist auf die Gewaltenteilung und die bestehenden Gesetze und lässt, da weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dem Antrag der Fraktion Die Linke abstimmen.

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Beschluss:

Auf Empfehlung der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt Aachen bei 3 Gegenstimmen mit Stimmenmehrheit, den Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 26. September 2008 mit dem Inhalt, die Verwaltung zu beauftragen, zeitnah Vorbereitungen zu treffen, um interessierten Mitgliedern des Rates der Stadt bis zum 31.10.2008 -ggf. gemeinsam mit der Verwaltung- eine ausführliche Besichtigung der Nerzfarm in Aachen-Orsbach zu ermöglichen, gemäß § 13 Abs.2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse in Verbindung mit § 41 Abs.3 GO NRW ohne vorherige Sachdebatte als unzulässig zurückzuweisen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1858&TOLFDNR=28925&selfaction=print