20.08.2008 - 20 Aufhebung von rechtsfehlerhaften Bebauungspläne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Helg weist darauf hin, dass er dieser Vorlage aus formaljuristischen Gründen zustimmen kann.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung von rechtsfehlerhaften Bebauungsplänen im Südviertel zur Kenntnis.

Sie stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss für die Bebauungspläne (Durchführungspläne) Nr.

- 396 - Prinz-Heinrich-Straße (Brüsseler Ring), Kannegießerstraße, Hermann-Löns-Allee, Am Hangeweiher und Lohmühlenstraße -

- 416 - Ringstraße (Luxemburger Ring) zwischen Steinebrück und Höfchensweg

- 425 - Eupener Straße, Diepenbenden und Chorusberg

- 445- Eupener Straße, Höfchensweg

- 450 - Eupener Straße zwischen Diepenbenden, Zweiweiherweg -

- 458 - Kornelimünsterweg, Monschauer Straße, Gillesbach und Ehrenfriedhof

- 487 und 487 I. Änderung -  Am Chorusberg, Hangstraße und Eupener Straße

- 565 - Monschauer Straße, Fuchserde

 

die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und 4 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

 


 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage