25.11.2008 - 7 Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Bes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Di., 25.11.2008
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Betriebsleiter, Herr Narloch, erläutert die Vorlage und hebt hervor, dass der Stadtbetrieb unter Auswertung des Bürgergutachtens und Forderung der Politik, die seit dem Jahr 1992 bestehende Abfallsatzung erneuert habe. Ziel sei es gewesen, die Inhalte der Abfallwirtschaftssatzung so zu ändern, dass es einen operativen Satzungsteil gebe, also das Was, Wie, Wann und Wo der Abfallbeseitigung regele und eine zweite Satzung, in der ausschließlich die Abfallbeseitigungsgebühren enthalten seien.
Auch hier schlage der Stadtbetrieb vor, für das Jahr 2009 die Abfallgebühren nicht zu erhöhen, weil die für die Abfallbeseitigung in 2009 benötigten Mehrkosten durch eine Entnahme aus der vorhandenen Gebührenausgleichsrücklage gedeckt werden und es somit nicht zu eine Unterdeckung komme. Im Übrigen sei es auch kommunalabgabenrechtlich vorgeschrieben, Gebührenüberschüsse zeitnah an den Gebührenpflichtigen zurückzugeben.
In der neuen Abfallwirtschaftssatzung seien u.a. die Zulassung von Abfallentsorgungsgemeinschaften und die Verankerung der Befreiung vom Vollservice verankert.
Ebenso werde nun für den Austausch von Abfallgefäßen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Im letzten Jahr habe es ca. 13.000 Anträge auf Tonnenänderung gegeben, diese Veränderungsdienste sind mit einem enormen Logistikaufwand verbunden.
Mit Einführung einer Gebühr von 10,00 Euro je Tonnentausch sei auch eine Verhinderungsgebühr erhoffe sich der Stadtbetrieb auch einen Rückgang der Änderungswünsche. Diese Gebühr sei nicht kostendeckend und werde mit dem Gebührenbescheid erhoben.
Eine weitere Neuerung in der Abfallwirtschaftssatzung, so der Betriebsleiter ist die Einführung eines Mindestlitermaßstabes zur Berechnung der Mindestgefäßgröße bei Gewerbebetrieben.
Der Ausschussvorsitzende Herr Haase merkt an, dass die Trennung in eine Abfallwirtschaftssatzung und eine Abfallgebührensatzung im Betriebsausschuss bereits vorgeschlagen wurde, auch dies spreche nun dafür, die Gebührenbescheide im Betrieb zu erstellen.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Kuck zum Stand in Sachen Nachsortierung erklärt der stellvertretende Betriebsleiter Herr Maier, in der alten Satzung ein Nachsortierungsverbot enthalten sei, welches jedoch rechtlich nicht zu halten sei, da das Bundesverwaltungsgericht das Nachsortieren erlaubt habe. Auch das Abfallwirtschaftskonzept fördert die Sortierung von Abfällen.
In der Praxis habe sich dieses Thema jedoch beruhigt. Die Regelung mit dem Studentenwerk in Aachen sei als Vorreiter zu sehen, hier werde das Sortieren über einen Widerspruchsbescheid mit entsprechenden Auflagen zugelassen.
Wenn mit dem Nachsortieren eine Gefährdung der Sortierer verbunden sei, dann könne es verboten werden, entsprechende Auflagen sein in Gesetzen und der Satzung verankert.
Ratsherr Corsten bedankt sich für die CDU – Fraktion für die neue, übersichtliche Abfallwirtschaftssatzung. Zwar werde die Einführung einer Gebühr für Tonnenänderung noch für Diskussionen führen, die Einführung sei aber im Rahmen der Kostengerechtigkeit notwendig, denn hier entstünden Kosten auf Grund eines Wunsches eines einzelnen Bürgers.
Zu einer Nachfrage von Ratsfrau Kuck, ob unter den 13.000 Tonnenänderungen auch „Wiederholungstäter“ seinen antwortet der Betriebsleiter, Herr Narloch, dass dies der Fall sei. Ebenso gebe es viele saisonalbedingte Änderungswünsche.
Anlagen zur Vorlage
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