21.01.2009 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 21.01.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Der Oberbürgermeister erläutert für die zahlreich heute erschienenen Besucherinnen und Besucher der Ratssitzung die Formalitäten und Eckdaten der Fragestunde und erteilt der ersten Fragestellerin das Wort.
1. Frage von Frau H., Aachen
betr.: Offenlage von Nebeneinkünften
- gerichtet an den Oberbürgermeister
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Die Fragestellerin verweist darauf, dass der Kölner Oberbürgermeister seine Nebeneinkünfte offen lege und erkundigt sich, ob auch der Aachener Oberbürgermeister hierzu bereit sei.
Der Oberbürgermeister führt hierzu aus, dass er dies seit vielen Jahren ebenfalls praktiziere, verweist auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung, die Darlegungen gegenüber dem Rat der Stadt und die diesbezüglichen Veröffentlichungen im Internet der Stadt.
2. Frage von Frau T.-K., Aachen
betr.: Blauzungenkrankheit
- gerichtet an den Oberbürgermeister
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Frau T.-K. führt aus, dass ihre zuletzt hierzu gestellte Frage nach ihrer Ansicht nicht richtig beantwortet worden sei und sie diese daher nochmals auch in schriftlicher Form vorlege mit der Bitte um schriftliche Beantwortung. Sie verweist sodann auf Medienberichte und eine Mitteilung des Landwirtschaftsministeriums bezüglich des erstmaligen Auftretens dieser Tierseuche in mehreren Betrieben im Raum Aachen. Dieser Blauzungenvirus Typ 8 habe sich sodann explosionsartig in mehreren Bundesländern und auch in den Nachbarländern ausgebreitet mit verheerenden wirtschaftlichen Folgen für Schaf- und Rinderzüchter. Auf die Verbreitung und die Zerstörung der Umwelt sowie des ökologischen Gleichgewichts geht sie ferner ein und fordert, hierzu nähere Untersuchungen anzustellen und sieht die Ursache dieser Erkrankungen durch Pferdetransporte aus Afrika und Asien im Rahmen der Weltreiterspiele in Aachen.
Nach entsprechenden Hinweisen des Oberbürgermeisters auf die bereits erfolgte umfängliche vorherige Beantwortung erkundigt er sich nach der heutigen Frage.
Daraufhin bittet die Fragestellerin um Auskunft, welche Präventionen bzw. Schutzmaßnahmen die Stadt ergreife, um ihrer Vorsorgepflicht gegenüber der Verbreitung der Krankheitserreger und deren Mutationen wahrzunehmen, insbesondere mit Blick auf den Austragungsort des CHIO.
Die Frage wird wunschgemäß schriftlich beantwortet werden.
3. Frage von Frau H., Aachen
betr.: kostenfreies Busfahren innerhalb der Alleenringe
- gerichtet an Ratsherrn Rau
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Frau H. zeigt sich erschrocken über die diesbezügliche Ankündigung der Fraktionen von SPD und Grünen, sieht den Wahlkampf als eingeläutet an und bittet um Beantwortung folgender Fragen:
Wie soll das kostenfreie Busfahren finanziert werden und woher nimmt man die Gelder für die kostenfreie Busbenutzung? Welche Kosten würden der Haushaltskasse durch die kostenfreie Busbenutzung entstehen? Nach Ansicht der Fragestellerin sollte dies nur eingeführt werden zu bestimmten Aktionen, wie beispielsweise an verkaufsoffenen Sonntagen oder zum Weihnachtsmarkt.
Die Frage wird durch Ratsherrn Rau schriftlich beantwortet werden.
4. Frage von Herrn Z., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an Ratsherrn Mattes
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Herr Z. zeigt sich besorgt bezüglich der Einschulung seines Sohnes, verweist auf die vorliegende höhere Zahl von 116 Anmeldungen für Erstklassen als im vergangenen Jahr und die Absicht, die festgelegte Zügigkeit von 86 Klassen beizubehalten. Er fragt nach, ob es korrekt sei, dass selbst bei der Gewährung von Überhangklassen sogar noch drei Eingangsklassen weniger entstehen würden als im Vorjahresschuljahr.
Dies wird durch Ratsherrn Mattes bestätigt.
5. Frage von Frau L., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an Ratsfrau Schmitt-Promny
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Als Mutter einer fünfeinhalbjährigen Tochter verweist Frau L. auf die Situation an der Grundschule Birkstraße und die Tatsache, dass voraussichtlich Kinder aufgrund der Glaubenseinstellung nicht angenommen werden könnten. Dies trage allerdings nicht zum friedlichen Miteinander verschiedener Religionen und zur Integration bei. Da die Räumlichkeiten für eine zusätzliche dritte Klasse vorhanden seien, es auch noch freie Kapazitäten in der OGS gebe, wirft sie die Frage auf, was gegen eine Dreizügigkeit spreche.
Ratsfrau Schmitt-Promny legt dar, dass sie schockiert war über die anstehenden Ablehnungen von Schülern an der Grundschule Birkstraße aufgrund des unterschiedlichen Glaubens der Kinder und daraufhin weitere Prüfungen erfolgten. Vorrangiges Kriterium der Fraktionen von SPD und Grünen sei, „kurze Beine, kurze Wege“ und aufgrund von Glaubensgründen dürften keine Kinder von der Schule abgelehnt werden. Nach reiflicher Überlegung in den beiden Fraktionen sei man zu der Überzeugung gelangt, an dieser Schule eine Ausnahme von dem Grundsatzbeschluss zu machen und hier einer Dreizügigkeit zuzustimmen. Dies sei entsprechend in der zur Sitzung verteilten Tischvorlage enthalten.
6. Frage von Herrn F., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an Ratsfrau Coracino
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Herr F. erkundigt sich, ob es richtig sei, dass die GGS Am Höfling und die GGS Gut Kullen die einzigen Grundschulen seien, die jahrgangsübergreifenden Unterricht anbieten würden und Unterricht mit behinderten und nicht behinderten Kindern.
Ratsfrau Coracino bestätigt dies und ergänzt, dass die Schule Am Höfling Vorreiterin gewesen sei und dies seit vielen Jahren praktiziere, die Schule Gut Kullen dies seit einem Jahr anbiete.
7. Frage von Frau F., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an Ratsherrn Boenke
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Frau F. zitiert in ihren Ausführungen den § 26 Abs. 5 des Schulgesetzes NW, wonach Eltern die Schulart zu Beginn des Jahres wählen können bzw. die Schule einer benachbarten Gemeinde besuchen können, falls in ihrer Gemeinde die gewünschte Schulart nicht besteht sowie § 46 Abs. 3, wonach jedes Kind einen Anspruch habe auf Annahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart. Wenn jedes Kind dieses unanfechtbare Recht habe, würde es dann in Aachen nach etwaigen Ablehnungen überhaupt noch genügend dieser Plätze geben?
Ratsherr Boenke beantwortet die Frage und verweist u.a. auf die Richtlinien, nach welchen Kinder in Schulen aufgenommen werden müssen. Neben dem kurzen Weg, der gewünschten Schulart, dem Wohnort und dem Schulort in der Gemeinde komme es auch auf den Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität an. Stadtweit reiche die Aufnahmekapazität für jede Schulart aus, die Kombination aller zuvor genannten vier Kriterien könne allerdings an der ein oder anderen Stelle zu Engpässen führen.
8. Frage von Frau S., Aachen
betr.: Erfahrungen aus der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen
- gerichtet an Ratsherrn Philipp
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Die Fragestellerin bittet um Auskunft, welche Erfahrungen die Landesregierung NW mit und seit der Aufhebung der Schulbezirksgrenzen gemacht habe.
Ratsherr Philipp führt hierzu aus, dass es erst seit einem Jahr hierzu Erfahrungen gebe, dies in Aachen und in anderen Städten unproblematisch verlaufen sei, die weitere Entwicklung allerdings abzuwarten sei. Konsequenterweise müsse der Elternwille beobachtet und hinterfragt werden, welche Beweggründe es gebe, eine Schule mehr zu bevorzugen als eine andere und daraus sollten seitens der Politik Schlussfolgerungen zur Entwicklung der Schullandschaft gezogen werden.
Zur Zusatzfrage hinsichtlich befürchteter Ghettoschulen bzw. zum Schultourismus bezieht er ebenfalls Stellung und legt dar, dass es für die Eltern immer mehrere Kriterien für die Schulwahl gebe.
9. Frage von Herrn S., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an den Oberbürgermeister
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Herr S. erbittet eine Bestätigung darüber, dass zwar die äußeren Schulangelegenheiten rechtlich geregelt seien, die Grundschulen aber keine selbständige oder unselbständige Verwaltungseinrichtungen seien und ob jede Schule autonom von der Öffnungsklausel im Rahmen ihrer Kapazitäten Gebrauch machen könne.
Der Oberbürgermeister verweist hierzu auf den vor einiger Zeit unterbreiteten Schulentwicklungsplan mit den festgelegten Zügigkeiten für die einzelnen Schulen. Im Rahmen dieser Kapazitäten könnten die Schulleiter entscheiden. Auf die entsprechende Zusatzfrage bestätigt der Oberbürgermeister, dass die fünf Schulen, die Überhangklassen beantragt hätten, bis zur Grenze der Zügigkeit zusätzliche Klassen bilden könnten.
10. Frage von Frau S., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an Ratsherrn Mattes
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Als betroffene Mutter bittet Frau S. um Auskunft, welche Entscheidung die Kommunalpolitiker zu dieser Thematik treffen könnten, obwohl doch das Schulwesen der Aufsicht des Landes unterliege.
Ratsherr Mattes legt hierzu dar, dass es einerseits die äußeren Schulangelegenheiten (Gebäudestellung, -unterhaltung und Finanzen für Unterrichtsmittel) gebe, für welche die Stadt zuständig sei und andererseits die inneren Schulangelegenheiten (Unterricht, Lehrerfortbildung u.ä.), für welche das Land zuständig sei. Der Schulentwicklungsplan gehöre zu den äußeren Schulangelegenheiten, wofür der Schulträger verantwortlich sei und der die Schulversorgung ausweise, die Schülerzahlen und Prognosen und auch den Elternwillen berücksichtige.
11. Frage von Frau R., Aachen
betr.: Berufliche Tätigkeit und Ratsmandat
- gerichtet an Ratsfrau Schmitt-Promny
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Unter Hinweis auf Zeitungsmeldungen hinterfragt Frau R., vor welchem beruflichen Hintergrund man sich als Schulexpertin bzw. Planungsexpertin bezeichnen könne, wenn man andererseits Prokuristin einer Firma sei.
Ratsfrau Schmitt-Promny bezieht hierzu Stellung, legt dar, dass sie sich selbst nicht so bezeichnet habe, verweist auf ihre Tätigkeit als Bezirksvertreterin und darauf, dass sie eine Leidenschaft für das Thema Kinder und Schule entwickelt habe, dies ein besonders spannendes Thema sei und dies auch gerne in einem persönlichen Gespräch vertieft werden könne.
Zur Zusatzfrage bezüglich der Einstellung von weiteren Lehrern bezieht sie ebenfalls Stellung und unterstützt die Forderung nach mehr Lehrern für kleinere Klassen.
12. Frage von Herrn S., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an Herrn Stadtdirektor Rombey
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Der Fragesteller verweist zunächst auf den Schulentwicklungsplan, den Grundsatz „kurze Beine – kurze Wege“ und zum anderen auf die Tatsache, dass hier Eltern versammelt seien, die für ihr Kind eine Ablehnung bezüglich der bevorzugten Schule erhalten hätten. Er fragt, ob es nicht möglich sei, in diesem Jahr Überhangklassen einzurichten, wo es aus Sicht der Schulleiter möglich sei und führt verschiedene Gründe hierfür auf. Gleichzeitig empfiehlt er, genauer zu analysieren, aus welchen Gründen die Eltern ihre Kinder an anderen Schulen anmelden würden.
Stadtdirektor Rombey verweist zunächst auf den Schulentwicklungsplan als Rahmenplan, geht anschließend ausführlich auf das Schüleraufkommen in den Grundschulen, die Auslastung, die Klassenstärke, die Verteilung und die Lehrersituation ein und legt dar, dass bei gleichmäßiger Verteilung ein Idealzustand von 24 Schülern pro Klasse bei einer vollen Lehrerstelle erreicht würde. Er führt ferner aus, dass der Schulentwicklungsplan nichts Statisches sei, jeweils überprüft werde und man in diesem Jahr zu dem Ergebnis gekommen sei, mit den Zügigkeiten auszukommen und daher empfohlen habe, die Eingangsklassen nicht zu erweitern. Auf die Gründe hierfür, die Vorjahressituation und die Problematik der möglichen Schließung von negativ betroffenen Grundschulen geht er ebenfalls ein und unterbreitet Vergleichszahlen von verschiedenen Schulen mit dem Hinweis darauf, dass der Schulträger seine Verantwortung wahrnehme, allen Eltern ein Angebot mache und von den 2.071 Anmeldungen bis auf 65 dem Elternwillen entsprochen werden könne.
In der Zusatzfrage wird durch Herrn S. hinterfragt, ob die Verwaltung die Situation an den Schulen auch richtig analysiere, die Schulleiter kein Problem darin sehen würden, eine Überhangklasse einzurichten und er daher appelliere, einen Kompromiss einzugehen und damit einen Beitrag für eine bürgernahe Verwaltung zu leisten.
Stadtdirektor Rombey verweist hierzu nochmals auf die zuvor erläuterten Planungsgrundsätze mit den Zielen, flächendeckend ein wohnortnahes Schulangebot aufrecht zu erhalten, die vorhandenen Raumressourcen zu nutzen und eine gleichmäßige Lehrerversorgung zu gewährleisten. Zudem verweist er auf die Darlegungen der Schulaufsicht zur Problematik der Lehrerversorgung und auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, an welche die Schulleiterinnen und Schulleiter gebunden seien mit der Zielsetzung, ein gleichmäßiges Schulangebot in der Stadt aufrechtzuerhalten.
13. Frage von Herrn S., 52066 Aachen
betr.: Leerstand von Wohnungen der gewoge, Modernierungsmaßnahmen und Mietverhältnis des Sohnes
- gerichtet an den Oberbürgermeister
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Herr S. erinnert zunächst an die Beantwortung seiner Frage vom November 2008 zu leer stehenden Wohnungen der gewoge und dem sich daraus ergebenden finanziellen Schaden für die Stadt Aachen.
Nunmehr habe er festgestellt, dass in der Sophienstraße ein städt. Gebäude mit großem finanziellen Aufwand renoviert und saniert wurde, im September abgenommen worden sei und derzeit hier immer noch 8 Wohnungen leer liegen würden. Dies sei untragbar und unverschämt.
Der Oberbürgermeister verweist zunächst auf seine seinerzeitige Antwort, in welcher er ausgeführt habe, dass die städt. Wohnungen durch die gewoge verwaltet würden und diese in regelmäßigen Abständen gegenüber der Fachverwaltung und dem Fachausschuss berichte.
Bezüglich der Immobilie Sophienstraße verweist er auf hierzu erfolgte Beratungen im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss mit dem Ergebnis, diese Immobilie zu sanieren und dem mittleren Wohnungsbestand der Stadt wieder zuzuführen. Die Frage der Vermarktung könne er heute nicht beantworten und werde diese daher der gewoge zwecks Beantwortung zuleiten.
In der Zusatzfrage regt Herr S. an, bezüglich der rechtlichen Praktiken der gewoge einen Untersuchungsausschuss einzurichten und spricht konkret eine Modernisierungsmaßnahme an, von welcher sein Sohn betroffen gewesen sei.
Hierzu führt der Oberbürgermeister aus, dass hier keine individuellen Rechtsfälle behandelt werden könnten und es zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses keine rechtlichen Möglichkeiten, aber auch keinen Anlass gebe.
14. Frage von Frau C., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an Ratsfrau Schmitt-Promny
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Frau C. hält es für sehr wichtig, dass berufstätige Frauen ihre Kinder in der Nähe haben sollten. Sie interessiere, ob Frau Schmitt-Promny mit Kindern zu tun habe, sei es im Kindergarten, in der Schule oder privat, um sich überhaupt in diese Situation rein menschlich einfühlen zu können.
Der Oberbürgermeister verweist auf die Richtlinien zur Fragestunde, stellt fest, dass diese Frage den Persönlichkeitsbereich betreffe, er daher empfehle, die Frage nicht zu beantworten bzw. diese nicht zulasse, da diese mit der Sache nichts zu tun habe.
Daraufhin stellt Frau C. die Frage, ob es möglich sei, dass berufstätige Mütter in erster Linie berücksichtigt werden für die Schule oder den Kindergarten, der am nächsten liege.
Ratsfrau Schmitt-Promny bestätigt, dass ein wesentlicher Grundsatz sei, dass Kinder im Nahbereich in die Schule gehen könnten. Sie erläutert ergänzend, dass in den letzten Tagen und Wochen viele Gespräche mit Schulen, Schulpflegschaften und einzelnen Eltern geführt wurden, sich viele Lösungen abgezeichnet hätten, viele Wünsche erfüllt werden konnten, bedauerlicherweise allerdings nicht für alle Eltern.
15. Frage von Frau F., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an Herrn Stadtdirektor Rombey
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Frau F. fragt als betroffene Mutter, warum dem Schulentwicklungsplan eine Öffnungsklausel beigefügt wurde, wenn man jetzt offensichtlich nicht bereit sei, von dieser Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Als die Schulleiter sich seinerzeit zum Teil gegen die im Schulentwicklungsplan festgelegte Zweizügigkeit gewehrt hätten, seien diese vertröstet und auf die Öffnungsklausel hingewiesen worden.
Stadtdirektor Rombey bestätigt, dass eine Planung nichts Statisches sei, sich auf neue Verhältnisse einstellen müsse und bei den Beratungen zum Schulentwicklungsplan auch gesagt wurde, dass im Einzelfall hiervon abgewichen werden könnte. Entsprechend sei auch beispielsweise im vergangenen Jahr in Vaalserquartier verfahren worden. In diesem Jahr sei man allerdings zu der Auffassung gelangt, dass dies nicht möglich sei. Im Einzelfall würde, wie mehrheitlich an der Grundschule Birkstraße vorgesehen, von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und eine Mehrklasse zugelassen. Er verdeutlicht, dass der Blick auf die gesamte Schullandschaft gerichtet werden müsse, verweist auf die Sorge um die Aufrechterhaltung einzelner Schulstandorte wie beispielsweise in Bildchen, legt dar, dass die Verhältnisse manchmal unterschiedlich seien, man unterschiedlich hierauf reagieren und intensiv mit der Schulaufsicht hierüber diskutieren müsse.
16. Frage von Frau G., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an den Oberbürgermeister
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Als Pflegschaftsvorsitzende spricht die Fragestellerin zunächst die verschiedenen hier vorgetragenen Argumente, die Öffnungsklausel, die Flexibilität, den Elternwillen und die diesbezüglichen Möglichkeiten der Schulleiter an. Sie bedauert die frühzeitig hierzu erfolgten Pressemeldungen und die dadurch bei den Eltern verursachte Aufruhr und hätte sich eine bedachtere Beratung im Schulausschuss hierzu gewünscht. Unabhängig von der Parteizugehörigkeit sollte bei der späteren Abstimmung jeder „auf seinen Bauch“ hören und Verständnis für die betroffenen Eltern zeigen. Zudem sollten im nächsten Jahr im Vorfeld weitere Überlegungen angestellt werden für Wahlmöglichkeiten wie beispielsweise ein Erst- und Zweitwahlwunsch. Sie fragt sodann nach, ob man heute ohne Gesichtsverlust einer Partei eine Entscheidung treffen könne, die dem Bürger- und dem Elternwille entspreche.
Der Oberbürgermeister verweist zunächst auf seine Funktion als Vorsitzender des Rates und führt u.a. aus, dass im Rahmen des Möglichen einige Veränderungen vorgenommen werden. Zudem sei man mit der Schulaufsicht in den nächsten Jahren um Qualitätsverbesserungen bemüht und die benachbarten Schulen sollten untereinander im Vorfeld ein Koordinierungsverfahren zur Beratung der Eltern entwickeln, damit derartige Diskussionen künftig entbehrlich würden. Schließlich verdeutlicht er, dass heute hier nur ein Teil der Elternschaft vertreten sei und die Mehrheit der Elternschaft mit dem Beschluss des Schulausschusses einverstanden sei.
Frau G. bringt ergänzend zum Ausdruck, dass man in diesem Jahr einmal „ein Auge zudrücken“ und das Problem im nächsten Jahr frühzeitig anpacken möge.
17. Frage von Frau L., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an die Fraktion Die Linke
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Unter Hinweis auf entsprechende Zeitungsberichte fragt Frau L. nach, weshalb die Linke Fraktion ihren Standpunkt aufgegeben habe und jetzt nicht mehr für die Bildung dieser Überhangklassen stimmen würde.
Ratsherr Müller verweist zunächst auf die sehr komplizierte Materie der Schulpolitik und die besondere Situation an einzelnen Schulen verbunden mit der Gefahr, dass diese bei weiter sinkenden Anmeldezahlen evtl. geschlossen werden müssten. Andererseits gebe es die Situation, dass Kinder, obwohl sie im Nahbereich wohnten, aus Glaubensgründen von einer Kath. Grundschule abgewiesen werden müssten. Deswegen sei dieses Thema in der Fraktion nochmals aufgegriffen und ausführlich diskutiert worden mit Blick auf die politischen Ziele und im Interesse der Eltern, aber auch mit Blick auf eine wohnortnahe Unterbringung und die Sicherung einzelner Grundschulen. Die Fraktion lege großen Wert auf die Qualitätssteigerung und die Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation der Eltern. Nach weiteren Überlegungen sei man zu diesem Ergebnis gelangt; im späteren Verlauf der Sitzung werde noch zu den einzelnen Anträgen Stellung bezogen.
Nach weiteren Hinweisen von Frau L. zur notwendigen vorherigen Information durch die Fraktion sagt Herr Müller zu, in Zukunft besser gewappnet zu sein, verweist auf die erfolgte Abstimmung im Schulausschuss, die Aktivitäten der Eltern und zeigt sich zuversichtlich, die richtige Entscheidung zu treffen.
18. Frage von Herrn S., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an Herrn Stadtdirektor Rombey
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Durch den Fragesteller wird näher auf die Lehrersituation eingegangen und anhand eines Beispieles hinterfragt, warum bei Einrichtung einer zusätzlichen Klasse in Vaalserquartier mit 25 Kindern zusätzliches Lehrerpersonal erforderlich sei, obwohl dies doch an einer anderen Schule eingespart werden könne. Es sei doch von Vorteil, wenn ein/e Lehrer/in aus einer momentan nicht stark frequentierten Schule Unterricht geben würde; dies sei als Chance zu sehen und werde auch in Unternehmen so gehandhabt. Eine Frage sei, wie der Standard verbessert werden könne bei gleich bleibender Qualität. Eine bereits initiierte Umfrage hinsichtlich weiterführender Schulen sollte ergänzt und schließlich der Elternwunsch erfüllt werden.
Stadtdirektor Rombey geht auf die Aussagen und Fragen näher ein und legt u.a. dar, dass die unterbreiteten Zahlen nur zum Teil zutreffend seien, da dann an anderen Schulen nur 15 oder 16 Kinder eingeschult würden, aber hierfür auch eine volle Kraft zur Verfügung stehen müsse und dort die Richtzahl von 24 Schülern nicht erreicht werde. Auf diese Problematik habe die Schulrätin in der Sitzung des Schulausschusses besonders hingewiesen, und verwaltungsseitig müsse das Gesamtsystem der Lehrerversorgung im Lot gehalten werden.
Zur Zusatzfrage führt Herr Rombey u.a. aus, dass er Verständnis habe für die einzelnen Eltern mit ihren individuellen Wünschen bezüglich der Auswahl der Grundschule für ihre Kinder. Verpflichtung des Rates und der Verwaltung müsse aber sein, die Gesamtsituation im Lot zu halten. Er verweist auf die Situation des Vorjahres, spricht die Raumsituation an den Schulen an und weist auf einen volkswirtschaftlichen Umgang mit dem Schulvermögen hin.
19. Frage von Frau L., Aachen
betr.: Bildung von Überhangklassen in Grundschulen
- gerichtet an Herrn Stadtdirektor Rombey
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Frau L. erläutert in ihren Ausführungen zunächst die Gründe dafür, weshalb sie mit Wohnung in Eilendorf ihr Kind in der Grundschule Vaalserquartier angemeldet habe. Auf ihre berufliche Tätigkeit, die bestehenden Beziehungen und sozialen Kontakte nach Vaalserquartier geht sie näher ein und fragt, wie sie künftig als berufstätige Mutter ihr Kind in der gewünschten Grundschule in Vaalserquartier einschulen könne.
Stadtdirektor Rombey zeigt Verständnis für die Situation der Fragestellerin, legt dar, dass nicht die Verwaltung und der Rat der Stadt über die Aufnahme des Kindes in die Grundschule entscheide, sondern die Schulleiterin nach gesetzlich festgelegten Kriterien. Dabei habe die Schulleiterin Härtefälle abzuwägen, nach dem Gesetz und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften eine Entscheidung zu treffen und dabei eine hohe Verantwortung wahrzunehmen.
In weiteren Ausführungen vertieft die Fragestellerin ihre Situation, berichtet über Nachfragen in der Brander Marktschule und deren Kapazitäten und schildert ihre Probleme zum Erhalt eines OGS-Platzes für ihr Kind.
Der Oberbürgermeister teilt mit, dass der festgelegte zeitliche Rahmen für die Fragestunde ausgeschöpft sei, er diese schließe und nunmehr den Tagesordnungspunkt bezüglich der Bildung von Überhangklassen in Aachener Grundschulen zur Beratung aufrufe.