25.03.2009 - 4 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

 

Der Oberbürgermeister führt aus, dass zur Fragestunde eine schriftliche Frage eingegangen sei und diese auch schriftlich beantwortet wurde. Weitere Nachfragen hierzu erfolgen nicht.

Nach kurzer Erläuterung des Procedere in der Fragestunde erkundigt der Oberbürgermeister sich nach mündlichen Fragen.

 

 

1.         Frage von Herrn K., Aachen

            betr:      Bebauungsplan Nr. 893 – Eupener Straße etc.

-          gerichtet an Frau Beigeordnete Nacken

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Der Fragesteller führt aus, dass über den Bebauungsplan Nr. 893 heute ja nicht beraten werde und erkundigt sich, wie das weitere Verfahren sei.

 

Beigeordnete Nacken teilt hierzu mit, dass der Entwurf dieses Bebauungsplanes mehrheitlich vom Planungsausschuss so nicht angenommen wurde und nochmals überarbeitet werden muss. Gemäß den vorgebrachten Anregungen soll teilweise auf eine Bebauung verzichtet werden. Nach Überarbeitung gehe der Bebauungsplan nochmals in die Offenlage und die Bürger könnten sich dann erneut hierzu äußern.

 

In einer Zusatzbemerkung mach Herr K. auf die zukünftig veränderte Situation durch junge Familien aufmerksam und der Oberbürgermeister empfiehlt, dies im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfahrens einzubringen.

 

 

2.         Frage von Frau M.-H., Aachen

            betr.:     Verkauf öffentlicher Straßen

-          gerichtet an Frau Beigeordnete Nacken

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Frau M.-H. spricht den Verkauf öffentlicher Straßen an private Investoren an und fragt, welche Vorschriften bzw. Regelungen es hierzu gebe und welche Reihenfolge diesbezüglich eingehalten werden müsse.

 

Beigeordnete Nacken teilt hierzu mit, dass Grundlage hierfür die Gemeindeordnung NW und die diesbezüglichen Satzungen der Stadt Aachen seien. Ergänzend führt sie aus, dass die Beratung über den Straßenverkauf Adalbertsberg im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss erfolgte und die letztendliche Entscheidung dann im Rat der Stadt getroffen wurde.

 

Zur Zusatzfrage, inwieweit die Bürger an einem solchen Verkauf beteiligt seien, verweist der Oberbürgermeister auf die repräsentative Demokratie und die Entscheidung durch gewählte Mandatsträger.

 

 

3.         Frage von Herrn P., Aachen

            betr.:     Öffentliche Bekanntmachung zur Einziehung eines Teilstücks des Adalbertsbergs

-          gerichtet an Frau Beigeordnete Nacken

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Herr P. führt aus, dass die Öffentliche Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung des Teilstücks des Adalbertsbergs am 4. März in den Tageszeitungen erschienen sei und die Bürger eine Dreimonatsfrist für Einwendungen hätten. Da das Grundstück aber implizierter Teil des im Februar beschlossenen Bebauungsplanes sei, könne das Ergebnis dieser Anhörung s.E. nicht ergebnisoffen sein. Daher stelle sich für ihn die Frage, wie sich dies mit jeglicher Logik vertrage.

 

Beigeordnete Nacken bezieht hierzu Stellung und bestätigt, dass das Verfahren ergebnisoffen sei. Sollten Formfehler gemacht worden sein oder es schwerwiegende Gründe geben, dann müsse man dies nochmals aufgreifen, wovon man allerdings nicht ausgehe.

 

Zur weiteren Nachfrage von Herrn P., ob die Einziehung nicht bereits faktisch durch den Bebauungsplan vollzogen wurde, bezieht der Oberbürgermeister Stellung und führt u.a. aus, dass es sich hierbei um zwei verschiedene Verfahren handele, nämlich einerseits den Verkauf und die Einziehung und andererseits das Bebauungsplanverfahren. Sollten schwerwiegende Fehler festgestellt werden, müsse die Entscheidung rückgängig gemacht werden, ansonsten gebe es keine Veranlassung, dies erneut aufzugreifen. Im Übrigen gebe es Verwaltungsstreitverfahren und unabhängige Gerichte müssten ggf. entscheiden.

 

 

4.         Frage von Frau V., Aachen

            betr.:  Verkauf des unteren Adalbertsbergs

-          gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau V. fragt, ob mit dem Verkauf des unteren Adalbertsbergs die Straßenbaulast für diesen Straßenabschnitt auf den Käufer übergegangen sei.

 

Der Oberbürgermeister sagt die schriftliche Beantwortung der Anfrage zu.

 

 

5.         Frage von Herrn G., Aachen

            betr.:     Verkauf des unteren Adalbertsbergs

-          gerichtet an Frau Beigeordnete Nacken

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Herr G. fragt nach, ob der in der Presse genannte Kaufpreis für das Teilstück des unteren Adalbertsbergs in Höhe von 2.250,- € richtig sei oder um welchen Preis es sich handele.

 

Der Oberbürgermeister legt dar, dass Vertragsangelegenheiten nichtöffentlich seien, in den Gremien auch entsprechend behandelt würden und er daher die Frage nicht zulassen könne.

 

 

6.         Frage von Herrn B., Aachen

            betr.:  Verkauf des unteren Adalbertsbergs

-          gerichtet an Frau Beigeordnete Nacken

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Herr B. erkundigt sich, wann die Stadt den erzielten Kaufpreis erhalte bzw. wann die Eigentumsübertragung erfolge.

 

Beigeordnete Nacken verweist auf den Vollzug des Notarvertrages und sagt eine schriftliche Antwort zu.

 

Zur Zusatzfrage – wie lange die Stadt den Verkaufserlös im Falle eines erfolgreichen Bürgerbegehrens oder einer erfolgreichen Klage zurückhalte – merkt der Oberbürgermeister an, dass keine Veranlassung dazu bestehe, etwas zurückzuhalten.

 

 

7.         Frage von Herrn L., Aachen

            betr.:     Entsorgung von Giftstoffen

-          gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr L. begrüßt grundsätzlich die Aufwertung von Stadtbezirken, wirft in dem Zusammenhang allerdings die Frage auf, wie die Entsorgung von Giftstoffen von schwermetallbelasteten Flächen erfolge. Speziell gehe es um das Philips-Gelände und den Bereich Aachen-Eilendorf/Süd.

 

Der Oberbürgermeister bezieht hierzu Stellung und verweist auf das vor Jahren angelegte Altlastenkataster mit ausgewiesenen Verdachtsflächen und unterschiedlichen Gefährdungsgraden. Ferner erläutert er kurz das Verfahren bei Feststellung von Verdachtsfällen

 

In seinen weiteren Ausführungen geht Herr L. auf den Inhalt einer Broschüre „Natur erleben in Eilendorf“ ein, legt dar, dass diese s.E. nicht den Fakten entspreche aufgrund der Industrieansiedlung und einer Vielzahl von Belastungen und er daher bitte, dem Inhalt dieses Informationsblattes dann auch Taten folgen zu lassen.

 

 

8.         Frage von Frau T.-K., Aachen

            betr.:  Wasserqualität in Aachen

-          gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau T.-K. verweist eingangs ihrer Ausführungen auf den Inhalt einer Broschüre „Natur erleben in Eilendorf“. Da nach ihren Informationen das vergiftete Grundwasser unter dem Philips-Gelände in den Rödgerbach geleitet werden soll, bitte sie um Auskunft, ob die Konzentration der Giftstoffe mit den Grenzwerten des Gewässer- und Naturschutzes vereinbar und verträglich sei. Die Wasserqualität des Haarbachs und des Rödgerbachs hätten einen starken Einfluss auf die Grundwasser- und Thermalwasserqualität in Aachen. Daher sollten dringend Wissenschaftler der RWTH Aachen beauftragt werden um festzustellen, welche Folgen auf Aachen und die Umgebung zukommen könnten. Eine weitere Frage sei, wenn das Venn entwaldet werde, ob dann aus Eilendorf Sumpfgebiet werde.

 

Der Oberbürgermeister merkt an, dass hierzu in einem anderen Gremium eine identische Frage gestellt wurde und sagt die schriftliche Beantwortung zu.

 

 

9.         Hinweis von Frau R., Aachen

            betr.:     Akustik im neu gestalteten Ratssaal

-          gerichtet an den Oberbürgermeister

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Frau R. führt aus, dass nach ihrem Eindruck die Lautsprecheranlage im neu gestalteten Ratssaal noch wesentlicher Feinabstimmungen bedürfe.

 

Der Oberbürgermeister teilt hierzu mit, dass dies die erste Ratssitzung nach der Neueinrichtung sei und es viele Verbesserungen gebe. Die Techniker seien heute im Saal anwesend und sofern es Optimierungsbedarf gebe, würden sie sich dieses Problems annehmen.

 

 

10.        Frage von Herrn S., Aachen

            betr.:  Vermietung von Wohnungen der gewoge in der Küpperstraße

-          gerichtet an den Oberbürgermeister

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Herr S. bezieht sich auf frühere diesbezügliche Eingaben, stellt fest, dass die Häuser der Stadt in der Küpperstraße 3, 5 und 7 modernisiert wurden, die Abnahme der Häuser 5 und 7 im November 2008 erfolgte, diese aber teilweise noch nicht vermietet wurden. Die Fertigstellung des Hauses Nr. 3 verzögere sich, hier seien Gerichte eingeschaltet und es werde versucht, eine Einigung außerhalb des BGB zu erzielen. Da Wohnungen in den Häusern Küpperstraße 5 und 7 bisher nicht vermietet wurden, wirft er die Frage auf, ob die Standsicherheit evtl. gefährdet sei, nachdem tragende Wände entfernt wurden. Er regt an, den betroffenen Mietern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers auszuhändigen.

 

 

11.        Hinweis von Frau C., Aachen

            betr.:     Akustik im neu gestalteten Ratssaal

-          gerichtet an die Verwaltung

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Frau C. empfiehlt, bezüglich der Akustik im neu gestalteten Ratssaal evtl. einen Fachmann des Theaters hinzuzuziehen und die Unterschiede herauszuarbeiten bei gut besuchten oder weniger gut besuchten Sitzungen sowie bei Veranstaltungen mit und ohne Musik.

 

Der Oberbürgermeister dankt für diesen Hinweis.

 

 

12.        Frage von Frau H., Aachen

            betr.:  Frostschäden auf Aachener Straßen

-          gerichtet an Frau Bürgermeisterin Verheyen

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Frau H. führt aus, dass der starke Frost auf den Straßen schwere Schäden verursacht habe. Sie wirft die Frage auf, ob die Frostschäden inzwischen seitens der Stadt aufgenommen, in einer Liste erfasst und bei wärmerer Witterung nach der Dringlichkeit abgearbeitet würden.

 

Bürgermeisterin Verheyen sagt der Fragestellerin eine Prüfung und anschl. schriftliche qualifizierte Antwort zu.