25.03.2009 - 15 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 857 - Aache...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Ratsherr Müller führt hierzu aus, dass die Linke Fraktion nach Begutachtung und entsprechenden Gesprächen dies für einen falschen Entschluss halten würde, sie nicht davon überrascht seien, dass das ursprüngliche Sortiment verändert werden müsse, hierin auch ein Präzedenzfall gesehen würde und sie daher diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen könnten.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden zur Kenntnis.

Er beschließt bei 5 Gegenstimmen und einigen Stimmenthaltungen mit Stimmenmehrheit, die Schriftlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 857 - Aachen Arkaden - nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

1. Art der baulichen Nutzung / 1.1 Einkaufszentrum mit Dienstleistungen:

-    Erhöhung der zulässigen max. Verkaufsfläche im Sortiment Bekleidung, Textilien von 5.600 auf 7.700 m²

-    Erhöhung der zulässigen max. Verkaufsfläche im Sortiment Schuhe, Lederwaren von 1.600 auf 1.850 m²

-    Erhöhung der zulässigen max. Verkaufsfläche im Sortiment Bücher, Schreibwaren von 600 auf 1.300 m².

Darüber hinaus beschließt er nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Schriftlichen Darstellungen der 93. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 - Aachen Arkaden Rothe Erde - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-     Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheit und Körperpflege: bis zu 4.000 m² Verkaufsfläche

-     Bekleidung, Textilien: bis zu 7.700 m² Verkaufsfläche

-    Unterhaltungselektronik / Computer, Elektrohaushaltswaren, Foto / Optik, Multimedia: bis zu 3.000 m² Verkaufsfläche

-     Sportartikel: bis zu 2.800 m² Verkaufsfläche

-     Schuhe, Lederwaren: bis zu 1.850 m² Verkaufsfläche

Außerdem beschließt er, die Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat beschließt den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 857 - Aachen Arkaden - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung  und die 93. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 - Aachen Arkaden - Rothe Erde, vereinfachte Änderung -.

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Anlagen zur Vorlage