25.03.2009 - 17 Bebauungsplan Nr. 894 S - Lütticher Straße / Ha...

Beschluss:
zurückgezogen
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Beratung

 

Die Behandlung dieses Punktes war zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt worden.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 894 S zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-           Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche am Ende der Straße “Am Adamshäuschen” in Allgemeines Wohngebiet.

-           Erweiterung der überbaubaren Fläche “Am Adamshäuschen” 15b um 2,8 m nach Nordosten und Reduzierung dieser Baufläche um 1,8 m an der westlichen Seite.

-           Korrektur der schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 3:

“... Ausnahmsweise sind in den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die Breite dieser Anlagen maximal 50% der Grundstücksbreite ausmacht. Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen , Garagen und Carports an anderen Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen.

Ausnahmsweise sind zwischen der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen Stellplätze, Garagen und Carports zulässig.”

Außerdem beschließt er sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 894S - Lütticher Straße, Hasselholzer Weg- (Teil Süd) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Hasselholzer Weg, Adamshäuschen, Preusweg und Lutherweg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung.

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Anlagen zur Vorlage