06.05.2009 - 26 Bebauungsplan Nr. 913 - Roder Weg - für den Pla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Zu den folgenden Beratungspunkten über verschiedene Bebauungspläne gibt die stellvertretende Vorsitzende des Planungsausschusses, Ratsfrau Coracino, die jeweilige Empfehlung des Fachausschusses bekannt.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 913 zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange einstimmig, den Bebauungsplan, die schriftlichen Festsetzungen und die Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ergänzen:

-           Für das Flurstück 1474 (Roder Weg 11) werden abweichende Festsetzungen getroffen. Einzelhandelsbetriebe mit den nachfolgend aufgeführten Sortimenten und den jeweils zugeordneten maximalen Verkaufsflächen sind zulässig: *4, Gemarkung Richterich, Flur 5, Flurstück 1474; Verkaufsfläche max. 400 m², Sortimente Kunstgegenstände, Bilder (WZ-Nr.52.48.2)

Außerdem beschließt er, sämtliche Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat der Stadt beschließt den so geänderten Bebauungsplan Nr. 913 - Roder Weg – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

Ratsherr Einmahl hatte an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1880&TOLFDNR=32089&selfaction=print