06.05.2009 - 30 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zum ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt einstimmig die nachfolgende, von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden und den Ratsherren Höfken, Baal, Rau, Helg und Schnitzler am 01.04.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

“Gemäß § 60 Abs.1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) beschließen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Mitglieder des Rates zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrecht gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

 

 

gez. Dr. Linden      gez. Höfken      gez. Rau

Oberbürgermeister                        Mitglied des Rates            Mitglied des Rates

 

gez. Baal              gez. Helg      gez. Schnitzler

Mitglied des Rates                        Mitglied des Rates                        Mitglied des Rates”

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Anlagen zur Vorlage