06.05.2009 - 13 Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Der Oberbürgermeister verweist auf die zuvor einstimmig erfolgte Empfehlung des Hauptausschusses mit der Maßgabe, dass das Widerspruchsrecht der Fraktionen auf sechs Tage reduziert werde.

 

Seitens der Fraktion Die Linke begrüßt Ratsherr Müller grundsätzlich diese Vorlage, merkt gleichzeitig aber an, dass er es begrüßen würde, wenn die Einspruchsfrist wie bisher zehn Tage betragen würde. Mit Blick auf notwendige Nachfragen in Zweifelsfällen plädiert er für die Beibehaltung der bisherigen Frist, da Widerspruchsfälle das Verfahren nur verzögern würden.

 

Auf entsprechende Frage von Ratsherrn Müller führt Herr Larosch aus, dass es sich hierbei zunächst um eine befristete Maßnahme im Rahmen des Konjunkturpaketes II handele. Mit Blick auf die Wirtschaftslage sollen die Investitionen hierdurch beschleunigt werden. Er erläutert kurz das nunmehr elektronisch vorgesehene Verfahren und ergänzt, dass nach Abschluss Ende 2010 das Verfahren erneut aufgegriffen werde, da zu diesem Zeitpunkt auch Neuregelungen zur VOB zu erwarten seien.

 

Der Oberbürgermeister lässt sodann über die Verwaltungsvorlage mit der Änderung der Frist auf sechs Tage gemäß Empfehlung des Hauptausschusses abstimmen.

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Beschluss:

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt bei 2 Gegenstimmen mit Stimmenmehrheit, die in § 3 Buchstabe b und c der Zuständigkeitsordnung festgelegten Wertgrenzen aufgrund des Zukunftsinvestitionsgesetzes und dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechtes entsprechend den Erläuterungen befristet bis zum 31.10.2010 zu erhöhen. Unabhängig davon wird folgende Regelung neu in die Zuständigkeitsordnung aufgenommen:

§ 3 Absatz 2 Ziffer d

Beauftragung von Architekten- und Ingenieurverträgen nach HOAI sowie sonstiger Dienstleistungsverträgen unter Beachtung des § 31 der Hauptsatzung

bis 6.000 Euro

Buchstabe b Satz 2 und 3 gilt entsprechend

Alt Buchstaben  d – h werden Buchstaben e – i.

Die Widerspruchsfrist wird von zehn Tagen auf sechs Arbeitstage reduziert.