27.01.2009 - 4 Kindergartenbedarfsplanung 2009/10 und Ausbaupl...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Münich erläutert eingangs, dass aufgrund der gesetzlichen Änderungen auch das bedarfsgerechte Angebot für Kinder U 3 angepasst werden muss.

Die Mehrjährigkeit der Planung hat den Vorteil, dass die Bedarfe/ Maßnahmen bis 2013 festgeschrieben sind. Allerdings bedeutet eine Prognose für 4 Jahre auch kleine Unwägbarkeiten,

d. h. von Jahr zu Jahr müssen Anpassungen vorgenommen werden.

Frau Münich weist darauf hin, dass kleine redaktionelle Fehler in der Vorlage enthalten sind.

Diese redaktionellen Fehler werden korrigiert.

 

Frau Will hält einen Power Point Vortrag zur Vorlage. –s. Anlage-

 

Herr Rombey teilt mit, dass der damalige Beschluss des Ausschusses, 40 % der Gesamtversorgung der Unter-Dreijährigen im Bereich der Kindertagespflege anzusiedeln, mehr als ausreichend ist.

Derzeit sind von 400 Tagespflegeplätzen lediglich 321 belegt.

Ein weiterer Ausbau ist daher nicht nötig.

Mit der Vorgabe jährlich 100 institutionelle Plätze auszubauen, würde Aachen als bisheriger Vorreiter das gesetzliche Ziel und den an die Stadt Aachen gesetzten Anspruch nicht erfüllen

(s. S. 21 der Vorlage).

Der Ausbau von jährlich 150 institutionellen Plätzen hingegen würde den Ansprüchen genügen.

Auch der Städtetag hat diese Vorgehensweise diskutiert, in der Annahme, dass ein Bedarf in Höhe von 35 % besteht.

 

Für die SPD Fraktion dankt Herr Künzer für den Vortrag. Da sich nun die Rahmenbedingungen von außen geändert haben, müsse auch nah am Bedarf der Familien und Eltern geplant werden. Er begrüßt das Benennen der Ziele und Planungsgrundsätze in der Vorlage und weist darauf hin, dass gerade im integrativen Bereich der Ausbau der U3 Plätze wichtig ist.

Er regt an, dies auch in den Beschlussentwurf aufzunehmen.

Herr Künzer fragt, ob der FB 45 sich jetzt nicht in einer Doppelfunktion befindet, als Träger von Einrichtungen sowie als Planer. Er bittet die Planung auch weiterhin, insbesondere für die freien Träger transparent zu halten und weitere Abstimmungen vorzunehmen.

 

Für die Grüne Fraktion äußert Frau Scheidt, dass die Vorlage lohnenswert und verständlich ist. Sie sieht die Bedarfsplanung unter anderem als positives Signal für Familien. Gemeinsam mit der Verwaltung und den Eltern befürwortet sie den Ausbau von jährlich 150 Plätzen. Aachen soll weiterhin eine kinderfreundliche Stadt bleiben.

Allerdings sind die Endberatungen im Finanzausschuss noch nötig.

 

Frau Wilms dankt für die CDU Fraktion für die Erläuterungen zur Vorlage.

Sie hält einen Anteil von 30 % Tagespflege an der Gesamtversorgung der Unter-Dreijährigen für realistisch, ein weiterer Ausbau scheint nicht nötig.

Sie befürwortet den Ausbau im integrativen Bereich, es sollte ein Anteil von mind. 2/3 im Sozialraum zur Verfügung stehen. Pro Jahrgang besteht ein Bedarf von integrativen Plätzen von ca. 5 %.

In diesem Bereich gibt es bereits gute Träger.

 

Für die FDP Fraktion sieht Frau Moselage den Ausbau von 150 U3 Plätzen als Weg in die richtige Richtung und wichtiges Signal.

Sie dankt Herrn Künzer für das Augenmerk auf den Ausbau der integrativen Plätze und befürwortet dies im Beschlussvorschlag aufzunehmen.

 

Herr Pauls fragt, was mit vergleichbaren schulischen Betreuungsangeboten gemeint ist (s. S. 10 der Vorlage).

 

Herr Rombey teilt mit, dass dies auf die Hortsituation bezogen ist.

 

Herr Pauls bittet darum, dies redaktionell klarzustellen. Er schlägt vor: „schulische Angebote im Jugendhilfebereich“.

 

Frau Scheidt entgegnet in diesem Zusammenhang das Wort „schulische“ zu streichen.

 

Es besteht hierüber Einvernehmen und es wird redaktionell geändert.

 

Für die CDU Fraktion weist Herr Rothe darauf hin, dass die Horte landesseitig nicht ganz gestrichen werden.

 

Herr Glar fragt, wie die Aussage „ Gleichwohl gilt weiterhin, dass jedes anspruchberechtigte Kind in Aachen bei Bedarf einen Kindergartenplatz erhalten kann. Zum Ende des Kindergartenjahres wird dies ggfls. durch Überbelegungen realisiert“ (s. S. 10 der Vorlage)m, zu verstehen ist.

 

Frau Fischer erläutert, dass zurzeit, am Jahresanfang noch freie Kapazitäten vorhanden sind, die aber kontinuierlich belegt werden, die Grenze der Gruppenstärke liegt aber weiterhin bei 25 Kindern.

 

Frau Trost-Brinkhues fragt, wo der Haushaltsansatz für den Ausbau der integrativen Plätze zu finden ist.

 

Herr Rombey teilt mit, dass dies prozentual in der Gesamtsumme des Ansatzes enthalten ist.

 

Für die CDU Fraktion fragt Herr Rothe, wie derzeit die 1jährigen in die Statistik eingehen.

Frau Will teilt mit, dass die 1jährigen im Moment eine Belegung in Höhe von 15 % ausmachen.

 

Frau Rothe fragt für die CDU Fraktion wie die Planung für den Ausbau im integrativen Bereich ist.

 

Frau Münich teilt mit, dass es Schwerpunkteinrichtungen geben wird, dies wird auch von der AG § 78 favorisiert. Im Februar/ März 2009 wird ein entsprechender Vorschlag erarbeitet, es erfolgt eine zeitnahe Anpassung.                

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Er beschliesst die Kindergartenbedarfsplanung 2009/10 gemäß der Variante „Ausbau von 150 U3-Plätzen“.

Darüber hinaus beschließt er, dass die Ausbauplanung der Plätze für Unter-Dreijährige unter folgenden Maßgaben erfolgt:

  1. Bis 2013/14 werden jährlich 150 institutionelle Plätze zusätzlich geschaffen.
  2. Der Anteil der Kindertagespflege an der Gesamtversorgung der Unter-Dreijährigen soll zukünftig 30% betragen.
  3. Für Kinder mit Behinderungen soll der Ausbau der U3 und Ü3 Plätze bedarfsgerecht erfolgen.
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Anlagen zur Vorlage