15.01.2009 - 9 Bebauungsplan Nr. 917 - Trierer Straße/Königsbe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr.917 - Trierer Straße/Königsberger Straße - in der vorgelegten Fassung.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage