15.01.2009 - 11 II. (vereinfachte) Änderung des vorhabenbezogen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 15.01.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- vertagt
Beratung
Herr Kriesel teilt mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Beschlussvorschlag der Verwaltung mehrheitlich abgelehnt habe.
Für die CDU-Fraktion kündigt Herr Baal an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls nicht zustimmen werde. Das Bebauungsplanverfahren Aachen Arkaden sei ein vom Ausschuss sehr intensiv begleitetes Verfahren gewesen, man habe sich ausführlich mit dem Vorhaben auseinander gesetzt und sei dem Investor in vielen Punkten entgegen gekommen. Dass die Entwicklung nun nicht wie gewünscht verlaufe, bedauere man, allerdings sehe man eine Veränderung des Planungsrechts hier nicht als Allheilmittel. Im Objekt selbst gebe es zahlreiche ungeklärte Probleme, die Thematik Parken sei nicht gelöst, die Nutzung in großen Teilen ungeklärt und die Marketingstrategie sei ebenfalls nicht überzeugend. In dieser Situation bringe eine Änderung des Branchenmixes keine Rettung, statt dessen erwarte man vom Betreiber, dass er ein Gesamtkonzept mit Lösungsansätzen für alle bestehenden Probleme vorlege. Auf einer solchen Basis könnten dann weitere Gespräche geführt werden.
Für die SPD-Fraktion plädiert Herr Plum dafür, dem Beschlussentwurf der Verwaltung zu folgen. Man habe dieses Projekt von Anfang an positiv begleitet, da man der festen Überzeugung gewesen sei, dass hierdurch ein Impuls für die dringend notwendige Aufwertung des gesamten Bereichs erfolgen könne. Diese Hoffnung habe sich bislang nicht erfüllt, die angekündigten Ankermieter seien nicht eingezogen, die Entwicklung sei leider nicht ansatzweise so positiv wie seinerzeit vom Investor prognostiziert. Nun sei man bereit, der vorgeschlagenen Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen, um eine letzte Chance auf ein Gelingen des Projektes zu wahren. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den innerstädtischen Einzelhandel vertraue man den gutachterlichen Aussagen und gehe davon aus, dass keine schädlichen Folgen für die Innenstadt zu befürchten seien. Für zukünftige Projekte dieser Art sollte man jedoch daraus folgern, dass Planungsrecht nur in Kraft gesetzt werden sollte, wenn Nutzungen und Ankermieter vertraglich gebunden seien.
Für die FDP-Fraktion erklärt Frau Müller, dass man nicht bereit sei, die vom Investor gewünschten Änderung des Branchenmixes durch eine Änderung des Bebauungsplanes abzusegnen. Die Stellungnahme der IHK lasse sehr wohl befürchten, dass negative Konsequenzen für den innerstädtischen Einzelhandel entstehen würden, zudem sei man der Auffassung, dass nur eine generelle Überarbeitung des Betriebskonzeptes tatsächlich Erfolg bringen könne. Sollte der Investor ein solches überarbeitetes Konzept vorlegen, sei man zu Gesprächen bereit, bis dahin sehe man jedoch keinen Sinn in einer Einzelaktion wie der vorgeschlagenen Bebauungsplanänderung.
Als Vertreter der Fraktion Die Linke äußert Herr Klopstein die Befürchtung, dass die sich abzeichnende Wirtschaftskrise auch den Aachener Einzelhandel noch stärker betreffen werde. Erste Priorität müsse dann der Schutz der Innenstadt haben, insofern sei auch seine Fraktion gegen die vorgeschlagene Änderung des Bebauungsplanes.
Herr Schaffrath vertritt die Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Politik sein könne, die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Investoren sicher zu stellen. Die Aachen Arkaden benötigten eine qualitative Aufwertung hinsichtlich Angebot, Aufenthaltsqualität und Marketing, dies sei jedoch alleinige Verantwortlichkeit der Betreiber.
Für die Fraktion der Grünen sieht Herr Rau den Ausschuss bei zukünftigen Projekten in der Verantwortung, noch kritischer als bisher die Konsequenzen von privaten Investitionen für die Gesamtstadt zu hinterfragen und abzuwägen. Das Beispiel der Aachen Arkaden zeige deutlich, dass Gutachten alleine nur bedingt zur Grundlage für Entscheidungen gemacht werden könnten. Im konkreten Fall jetzt sei es für diese Erwägungen jedoch zu spät, man könne lediglich noch prüfen, durch welche Stellschrauben noch eine möglichst positive Veränderung ausgelöst werden könne. Eine Änderung des Branchenmixes sei dabei eine Möglichkeit, das Grundproblem des Projektes sei jedoch nach seiner Auffassung bereits früher entstanden. Seine Fraktion werde sich bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung wie bereits im Aufstellungsverfahren enthalten.
Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Müller sowie die Herren Baal, Plum, Klopstein, Schaffrath, Rau, Finkeldei, Kitt, Philipp und Haase beteiligen, fasst Frau Verheyen die Beiträge dahin gehend zusammen, dass der Ausschuss bereit sei, dem Investor die gewünschte Hilfestellung zu geben, allerdings ein konstruktives und transparentes Konzept zur Verbesserung der Situation insgesamt erwarte.
Frau Nacken schlägt vor, die Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung dem Rat zu überlassen. Bis zur Ratssitzung könnten dann Gespräche zwischen Investor, Fraktionen und Verwaltung geführt werden, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Der Ausschuss stimmt dieser Vorgehensweise einstimmig zu, eine weitere Beschlussfassung erfolgt nicht.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
212,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
207,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
3,4 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
51,5 kB
|