05.02.2009 - 6 Bebauungsplan Nr. 902 - Niederforstbach / Inner...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 05.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Plum grundsätzlich Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung, regt jedoch an zu prüfen, ob in diesem Bereich auch öffentlich geförderter Mietwohnungsbau realisiert werden könne.
Herr Kriesel erläutert hierzu, dass die Verwaltung an dieser Stelle keine Lage für Geschosswohnungsbau sehe, es sei aber durchaus möglich, hier Mietwohnhäuser zu errichten, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten würden.
Für die Fraktion der Grünen schlägt Herr Rau vor, angesichts des leicht rückläufigen Absatzes von Einfamilienhäusern eine abschnittsweise Entwicklung des Baugebiets im städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.
Herr Niederhäuser gibt hierzu zu Bedenken, dass die Erschließung des Gebietes in einem Zuge hergestellt werden müsse, zudem habe der Investor bereits mitgeteilt, dass gerade für diesen Bereich großes Interesse bei potentiellen Käufern herrsche. Die Verwaltung werde jedoch weitere Gespräche mit dem Investor führen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ergänzen:
-Garagen und Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen, bis zu 2 m hinter der hinteren Baugrenze und auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig.
Außerdem empfiehlt er dem Rat den so geänderten Bebauungsplan Nr. 902 - Niederforstbach / Innerer Bahnbogen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen, wobei die Verwaltung beauftragt wird, mit dem Investor Gespräche zu führen mit der Zielsetzung, eine abschnittsweise Realisierung des Baugebietes im Durchführungsvertrag zu vereinbaren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
16,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,3 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
984,8 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
841,5 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
828,1 kB
|