05.02.2009 - 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 891 - Kaise...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Als Projektleiter erläutert Herr Diercke ausführlich die nach der Offenlage erfolgten Veränderungen der Planung und beantwortet Fragen aus den beiden Ausschüssen.

 

Zur beabsichtigten Verkleinerung der Dreiecksfläche mit dem Denkmal fragt Herr Jansen nach, inwiefern die vorgesehenen Schleppradien überhaupt vorgehalten werden müssten, wenn bei einer Sperrung der Wilhelmstraße für den LKW-Verkehr eine Anfahrt aus dieser Richtung ohnehin nicht erfolgen könne.

 

Hierzu erläutert Frau Nacken, dass der Anlieferverkehr für Betriebe in der Stiftstraße und im Gasborn gewährleistet werden müsse. Eine Sperrung Wilhelmstraße für den LKW-Verkehr sei nicht dauerhaft sondern nur im Belastungsfall als Maßnahme aus dem Luftreinhalteplan vorgesehen.

 

Auf nochmalige Nachfrage von Herrn März, der diese Argumentation als nicht schlüssig ansieht, stellt Frau Poth dar, dass die Verkleinerung der Dreiecksfläche maßgeblich durch die Notwendigkeit einer zusätzlich Spur begründet werde.

 

Für die SPD-Fraktion im Planungsausschuss betont Herr Plum, dass man dem Projekt grundsätzlich positiv gegenüber stehe und es auch weiterhin unterstützen werde. Es handele sich schließlich um eine erhebliche Investition, von der man sich einen wichtigen Impuls für den Einkaufsstandort Aachen, eine Aufwertung des Gesamtbereichs Kaiserplatz/ Kleine Adalbertstraße und nicht zuletzt die Schaffung von Arbeitsplätzen erhoffe. Dennoch sehe man an einigen Stellen noch Optimierungsbedarf, daher beantrage man in Abstimmung mit der Fraktion der Grünen einige Ergänzungen für die heutige Beschlussfassung. So sehe man die bisher getroffenen Regelungen zur Schaffung von Ersatzwohnraum als nicht ausreichend an, hier sei man der Auffassung, dass zusätzlich zu den bisher vereinbarten 1.200m²  weitere 1.800 m² Ersatzwohnraum im Suermondtviertel oder an anderer Stelle innerhalb des Alleenrings innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplanes geschaffen werden sollen. Zudem wolle man eine Baulinie als Anbauverpflichtung an die Grundstücke der Kleinen Adalbertstraße im Bebauungsplan festsetzen und eine Regelung treffen, um die Brandwandgestaltung an den nicht zu überbauenden Restgrundstücken an der Kleinen Adalbertstraße in einer dem Gesamtprojekt angemessenen Qualität zu sichern.

 

Für die Fraktion der Grünen legt Herr Rau dar, dass der Handlungsbedarf für den Bereich der Kleinen Adalbertstraße unstrittig sei. Seine Fraktion habe sich sehr intensiv mit den einzelnen im Planverfahren vorgebrachten Belangen beschäftigt und sich für einen Interessensausgleich zwischen Investor und Anwohnern eingesetzt. Nach einem intensiven Abwägungsprozess und unter Berücksichtigung der Gesamtinteressenslage werde auch seine Fraktion dem Beschlussentwurf der Verwaltung zustimmen, allerdings beantrage man neben den von der SPD-Fraktion bereits vorgetragenen Beschlussergänzungen weitere Nachbesserungen. Man habe zwar zur Kenntnis nehmen müssen, dass die verpflichtende Vereinbarung eines Job-Tickets schwierig sei, man wolle dann aber zumindest sicher stellen, dass der Investor eine Anschubfinanzierung in Höhe von 100.000 € leiste, zudem wolle man im Bebauungsplan eine Festschreibung von überdachten Fahrradabstellanlagen an zentraler Stelle im Erdgeschoss des Gebäudes, sofern erforderlich müsse hierzu eine Ausnahme vom Ausschluss ebenerdiger Stellplätze in die schriftlichen Festsetzungen aufgenommen werden. Weiterhin müssten geeignete Maßnahmen festgelegt werden, um die gestalterische Qualität des Aufzuggebäudes sowie     aller Fassaden sicherzustellen. Nicht einverstanden sei man damit, dass die Höhenfestsetzungen im Bebauungsplan eine Spanne von 10 m zuließen, um ein einheitliches Bild zur Adalbertstraße hin zu gewährleisten, sollte hier ein Spielraum von nicht mehr als 3 m bestehen. Als letzten Punkt bitte man die Verwaltung darum, durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung einen Antennenwald auf dem Dach des Gebäudes zu verhindern.

 

Für die CDU-Fraktion signalisiert Herr Finkeldei Zustimmung sowohl zur Vorlage der Verwaltung als auch zu den von SPD und Grünen vorgetragenen Änderungs- bzw. Ergänzungsanträgen. Auch seine Fraktion sehe die Eingriffe in die gewachsene Stadtstruktur und die Betroffenheit der Anwohner, umso wichtiger sei es, eine Gesamtlösung zu finden, die auch die Belange der Bürgerinnen und Bürger berücksichtige. Insgesamt halte man das Projekt aber für absolut wünschenswert und richtig, eine Investition dieser Größenordnung müsse man unterstützen, insbesondere da Aachen zur Zeit bei vielen Investoren nicht an erster Stelle rangiere.

 

Als Vertreterin der Fraktion Die Linke erläutert Frau Jungbluth, dass ihre Fraktion sich aus verschiedenen Gründen gegen das Projekt in der hier vorgestellten Form ausspreche. Die zusätzlichen Verkehre halte man in diesem eh schon stark belasteten Bereich für nicht zumutbar, das Parkhaus mit 600 Stellplätzen für überdimensioniert und den Schutz der Anwohner vor Immisionen sehe man ebenso wenig gewährleistet wie den Schutz von Grundwasser und Quellen. Das Gesamtprojekt zerstöre die gewachsene Stadtstruktur, zudem seien nach Prognosen der IHK schädliche Auswirkungen auf den übrigen Einzelhandel in der Innenstadt zu befürchten. Angesichts der ebenfalls zur Zeit in der Entwicklung befindlichen Großprojekte Aachen Arkaden und Büchel und des eher rückläufigen Konsums angesichts der Wirtschaftskrise sei nicht nachvollziehbar, wie ein Einkaufszentrum dieser Größe funktionieren könne, ohne an anderer Stelle Kaufkraft abzuziehen. Ihre Fraktion plädiere daher eindringlich dafür, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zuzustimmen.

 

Für die FDP-Fraktion erklärt Frau Müller, dass man sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung sowie den vorgetragenen Änderungsanträgen anschließen werde. Bei dem Vorhaben handele es sich für Aachener Verhältnisse um ein Mega-Projekt, das Auswirkungen für die nächsten Jahre haben werde. Es sei nun wichtig, dass man zügig zu einer Umsetzung der Planung komme, eine Unterbrechung zum jetzigen Zeitpunkt wäre für Investor, Stadt und Anwohner nachteilig.

 

Zur Frage, mit wie vielen Stufen das Kaiser-Denkmal nach der Umgestaltung des Dreiecksplatzes zukünftig haben solle, einigen sich die Ausschüsse auf Vorschlag von Herrn Dr. Meyer darauf, die Verwaltung mit der Erarbeitung von konkreten Planvarianten zu beauftragen und die Entscheidung auf dieser Grundlage in einer der nächsten Sitzungen des Planungsausschusses zu treffen.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Verkehrsausschusses Frau Breuer, Frau Jungbluth sowie die Herren Fischer, März und Jansen, seitens des Planungsausschusses Frau Müller und die Herren Plum, Rau, Finkeldei, Dr. Meyer und Schaffrath sowie seitens der Verwaltung Frau Nacken und Herr Kriesel beteiligen, werden die folgenden Beschlüsse gefasst:

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Er empfiehlt dem rat der Stadt, auf der Grundlage der vorliegenden Erschließungsplanung einschließlich der Verlagerung des Denkmals den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891^- Kaiserplatz-Galerie – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB Nr. 891 - Kaiserplatz-Galerie - gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-Die maximale Gebäudehöhe in dem südlich an die neue Verkehrsfläche angrenzenden Bereich (Teilfläche 1) wird auf 167,0 m ü. NHN reduziert.             

-                Die Gebäudehöhe an der  Harscampstraße in dem nördlich an die neue Verkehrsfläche angrenzenden Bereich (Teilfläche 2) wird mit einer Gebäudehöhe von 169 - 179,6 m ü.               NHN festgesetzt.

-Die Gebäudehöhe angrenzend an das Gebäude Adalbertsberg 27 in dem nördlich an               die neue Verkehrsfläche angrenzenden Bereich (Teilfläche 3) wird mit einer               Gebäudehöhe von 169 - 183,3 m ü. NHN festgesetzt.

-Der Geltungsbereich wird verkleinert indem die Grundstücke Adalbertstraße 74 und               76/78 herausgenommen werden.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 891 -Kaiserplatz-Galerie - gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung zu beschließen, wobei zusätzlich folgende Änderungen und Ergänzungen zu berücksichtigen sind:

a)             Zusätzlich zu den bisher vereinbarten 1.200m²  sollen 1.800 m² Ersatzwohnraum im Suermondtviertel oder an anderer Stelle innerhalb des Alleenrings geschaffen werden               innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplanes.

b)             Baulinie als Anbauverpflichtung an die Grundstücke der Kleinen Adalbertstraße

c)             Jobticket: Anschubfinanzierung von 100.000 €

d)             Zeichnerische Festlegung/ Darstellung und Materialbeschreibung des zu errichtenden Aufzuggebäudes

e)             Festschreibung von überdachten Fahrradabstellanlagen an zentraler Stelle im Erdgeschoss des Gebäudes, sofern erforderlich ist hierzu eine Ausnahme vom               Ausschluss ebenerdiger Stellplätze in die schriftlichen Festsetzungen aufzunehmen.

f)               Klärung, ob nicht auch textliche Festschreibung der Architekturqualitäten aller Fassaden im Vertrag nötig und hilfreich sind

g)             Festschreibung einer qualitätvollen Brandwandgestaltung an den nicht zu überbauenden Restgrundstücken

h)             Die Höhenfestsetzungen sollten bei Höchst- und Mindestmaß einen maximalen Spielraum von 3 m zulassen.

i)               Verhinderung eines „Antennenwaldes“ auf dem Dach der Galerie.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1910&TOLFDNR=30746&selfaction=print