30.04.2009 - 9 Bebauungsplan Nr. 894S -Lütticher Straße, Hasse...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

(Herr Kühn nimmt wegen Befangenheit nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.)

 

Herr Kriesel erläutert die Vorlage der Verwaltung und stellt ergänzend hierzu eine weitere Ergänzung für das Grundstück Adamshäuschen 15b vor. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, aufgrund der Anregung der Grundstückseigentümerin die Baufläche nach Nordosten um 2,8 m auszudehnen, wodurch das Gebäude mit seiner nordöstlichen Ecke den gleichen Abstand vom Wald halten würde wie das vorhandene Gebäude auf dem gegenüberliegenden Grundstück. Um nach Nordwesten nicht näher an den Hasselholzer Weg heran zu rücken, sollte das Baufenster an dieser Seite um 1,8 m schmaler werden. Nach nochmaligen Gesprächen mit der Eingabestellerin empfehle man nunmehr

eine nochmalige Verschiebung dieses erweiterten Baufensters nach Nordosten.

Die Eingabestellerin, die gleichzeitig auch Grundstückeigentümerin ist, habe sich mit dieser Lösung einverstanden erklärt.

 

Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Plum Zustimmung.

 

Herr Finkeldei kündigt an, dass sich die CDU-Fraktion bei der Beschlussfassung enthalten werde.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

- Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche am Ende der Straße “Am Adamshäuschen” in Allgemeines Wohngebiet.

-Erweiterung der überbaubaren Fläche “Am Adamshäuschen” 15b um 2,8 m nach Nordosten und Reduzierung dieser Baufläche um 1,8 m an der westlichen Seite

in Verbindung mit einer Verschiebung dieser Baufläche um ca. 3 m  nach Nordosten

-Korrektur der schriftlichen Festsetzungen unter Nr. 3:

“... Ausnahmsweise sind in den Vorgärten Stellplätze zulässig, wenn die Breite dieser Anlagen maximal 50% der Grundstücksbreite ausmacht. Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen , Garagen und Carports an anderen Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen.

Ausnahmsweise sind zwischen der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den seitlichen Grundstücksgrenzen Stellplätze, Garagen und Carports zulässig.”

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 894S -Lütticher Straße, Hasselholzer Weg- (Teil Süd) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1912&TOLFDNR=31787&selfaction=print