18.06.2009 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 18.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
Beratung
Frage von Frau T., Aachen, an Frau Verheyen:
In den siebziger Jahren wurde in Eilendorf 80.000m² Bodenaushub mit giftiger Schlacke aufgefüllt worden. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass hier Bodenproben entnommen werden?
Frau Verheyen beantwortet die Frage und erklärt, dass hier alle maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden, darüber hinaus gehenden Maßnahme halte sie nicht für erforderlich.
Frage von Herrn S., Aachen an Frau Verheyen:
Ist den Vertretern des Rates der Stadt Aachen bekannt, dass das Landesamt für Denkmalpflege NRW auf eine Nachfrage des RP Köln hin in einem Gutachten und das Umweltamt der Stadt Aachen die Schutzwürdigkeit bestimmter Teile der Klosteranlage der Karmelitinnen an der Lousbergstraße in Aachen festgestellt hat?
Frau Verheyen beantwortet die Frage und erklärt, dass ihr das bekannt sei.
Zusatzfrage an die Verwaltung:
Ist der Dezernentin bekannt, ob und wann das Denkmalamt der Stadt die Eintragung der dieser benannten Teile vollzogen hat und ob dem Eintrag vom rechtmäßigen Eigentümer widersprochen, der Klostergarten planungsrechtlich abgeteilt oder mit den Auflagen des Umweltamtes (Baumschutz) bei der Überplanung (u.a. Kada Wittfeld u. Partner) berücksichtigt wurde?
Frau Ellenbeck beantwortet die Frage hinsichtlich der denkmalrechtlichen Aspekte, zur Frage zum Baumschutz wird eine schriftliche Antwort zugesagt.
Frage von Herrn R., Aachen, an die Verwaltung:
Der Parkdruck im Bereich der Weyhestraße ist heute schon erheblich. Ist geprüft worden, welches zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die geplanten Bauvorhaben in diesem Bereich verursacht wird und wie die Auswirkungen sind?
Frau Nacken beantwortet die Frage und erläutert, dass im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren auch die verkehrlichen Belange betrachtet würden.
Frage von Herrn O., Aachen, an die Verwaltung:
Ist die Verwaltung wirklich der Auffassung, dass im Bereich des Gregoriushauses eine 4-5 geschossige Bebauung nach § 34 BauGB genehmigt werden kann?
Frau Nacken beantwortet die Frage und erläutert, dass eine Beurteilung nach § 34 BauGB sich an der Umgebung orientiere, wo bereits 4 Geschosse mit ausgebautem Dach vorhanden seien.