11.03.2009 - 4 Änderung der Rechnungsprüfungsordnung und der D...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Mi., 11.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Schäfer ging zunächst auf die große Bedeutung der Rechnungsprüfungsordnung (RPO) ein. Sie sei Grundlage für die Arbeit des Fachbereiches Rechnungsprüfung. Für den Ausschuss habe dieses Arbeitspapier ein hohes Gewicht. Die vorgelegte Synopse stelle die RPO in der alten und neuen Fassung gegenüber. Es teilte mit, dass hierzu noch Änderungswünsche nachgereicht wurden. Er schlug vor, die RPO paragraphenweise durchzugehen und dann ggf. in die Diskussion einzusteigen. Die Vorgehensweise fand die Zustimmung aller Anwesenden.
Zu § 1 bis § 6 ergaben sich keine Wortmeldungen.
Zu § 7 ergaben sich aus den Reihen der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Wortmeldungen von Frau Schmidt-Promny, Herrn Schmitz und Herrn Schäfer sowie seitens der Verwaltung von Frau Kober und Frau Grehling.
Nach kurzer Diskussion über die Informationspflichten, den einzuhaltenden Dienstweg und die Einhaltung des Datenschutzes für die betroffenen Personen wurde dem neuen Inhalt des § 7 einvernehmlich zugestimmt.
Zu § 8 Abs. 5 der Neufassung, wo es um Architekten-, Ingenieur- und Gutachteraufträge geht, stellte Frau Schmidt-Promny die Frage, weshalb es hier gegenüber der alten Fassung zu einer 100%igen Steigerung, nämlich von 4.000,00 € auf 8.000,00 €, gekommen sei.
Frau Kober erklärte, dass die Rechnungsprüfungsordnung bei den Betragsgrenzen geändert wurde, um die Beträge denen der Zuständigkeitsordnung anzupassen und der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung zu tragen. Nach der Zuständigkeitsordnung wäre in analoger Anwendung der Grenze für VOB Vergaben der Betrag von 12.000,00 € einzusetzen gewesen. Nach gemeinsamen Überlegungen mit der Bauverwaltung (B 03) erschien dieser Wert jedoch zu hoch. Daher wurde der Betrag 8.000,00 € gewählt.
Weitere Wortmeldungen ergaben sich zum § 8 nicht. Er wurde in der vorgelegten Form beschlossen.
Zu § 9 Abs. 8 und 9 meldeten sich aus den Reihen der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses Herr van Booven, Frau Schmidt-Promny, Herr Pabst, Herr Schäfer, Herr Schnitzler sowie seitens der Verwaltung Frau Grehling und Frau Kober zu Wort.
Frau Schmidt-Promny bat darum, dass der Satz des alten Absatzes 8 „Die Vorsitzenden bzw. Sprecher der Ratsfraktionen sowie der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und sein Stellvertreter werden ebenfalls unterrichtet“ auch in die neue Fassung des § 9 übernommen werden soll. Dem schloss sich Herr Schmitz an.
Zu § 9 Abs. 9 wurden folgende Anträge auf Änderung des Beschlussentwurfes vorgelegt:
von der CDU-Fraktion
„Der Fachbereich Rechnungsprüfung teilt dringliche Informationen zeitgleich dem Oberbürgermeister / der Oberbürgermeisterin, den Vorsitzenden bzw. Sprechern der Ratsfraktionen, dem / der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und seinem/r ihrem/r Stellvertreter/in mit.“
von der FDP-Fraktion
„Die Leitung des Fachbereiches Rechnungsprüfung teilt Informationen, die ihr im Rahmen der Aufgaben des Fachbereichs nach § 4 der Rechnungsprüfungsordnung wesentlich erscheinen, zwischen den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses dem Rat mit, indem sie die Vorsitzenden bzw. die Sprecher der Ratsfraktionen über die Fraktionsgeschäftsstellen informiert. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, sein Stellvertreter sowie der Oberbürgermeister werden ebenfalls informiert.“
Herr van Booven und Herr Schäfer erläuterten den Antrag der CDU-Fraktion. Herr Pabst ging auf den aktuellen Antrag der FDP-Fraktion ein, der auf dem Antrag der Fraktion aus dem Jahre 2006 basiere. Er könne sich dem Formulierungsvorschlag der CDU-Fraktion jedoch anschließen, obwohl der Antrag der FDP noch darüber hinausgehe. In der sich anschließenden Diskussion, an der sich alle Fraktionen beteiligten, wurde der CDU-Antrag auf die zeitgleiche Information der / des Oberbürgermeisters / Oberbürgermeisterin sowie der / des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden und seiner Stellvertreterin / seines Stellvertreters begrenzt.
Weitere Diskussionsschwerpunkte waren: Anlässe und Termine zu Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses, Informationsfluss zwischen den Sitzungen und Adressatenkreis hierfür, evtl. Einberufung von Sondersitzungen, Klärung bzw. Erläuterung bezüglich der unterschiedlichen Begrifflichkeiten.
Es wurde Einigkeit dahingehend erzielt, dass der vorgeschlagene Abs. 9 neu entfällt und der Abs. 8, wie im geänderten Beschluss festgehalten, gefasst wird."
§ 10 wurde in seiner neuen Fassung nach einer kurzen Erläuterung von Herr Schäfer ebenfalls durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen.
Zu § 11 ergaben sich keine Wortmeldungen.
Herr Schäfer ließ wunschgemäß noch einmal über die gesamte Rechnungsprüfungsordnung abstimmen.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der Rechnungsprüfungsordnung in der vorgelegten Fassung mit folgenden Abweichungen zu beschließen:
Der vorgesehene § 9 Abs. 9 entfällt.
§ 9 Abs. 8 erhält folgende Fassung:
„Werden vom Fachbereich Rechnungsprüfung im Rahmen seiner Tätigkeit wesentliche Unregelmäßigkeiten festgestellt oder werden ihm Sachverhalte bekannt, die zu einem Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung führen, so hat in beiden Fällen die Leitung des Fachbereiches Rechnungsprüfung unverzüglich den / die Oberbürgermeister/in zu unterrichten. Die / Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses sowie sein/e / ihr/e Stellvertreter/in werden zeitgleich unterrichtet.
Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zu einem Anfangsverdacht auf eine strafbare Handlung bzw. zu Anhaltspunkten für eine Verfehlung nach ' 5 Abs. 1 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW führen, so hat die Leitung des Fachbereiches Rechnungsprüfung die Leitung des Fachbereiches Recht und Versicherung über den Sachverhalt in Kenntnis zu setzen. Die Befugnisse nach ' 12 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW bleiben unberührt.“
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Änderung der Dienstanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung in der vorgelegten Fassung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,7 kB
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(wie Dokument)
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240,6 kB
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