26.02.2009 - 6 Leistungsvereinbarung zur Schuldnerberatung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Schabram berichtete, dass mit der in der Einladung vorgestellten Vereinbarung die seit August 2008 bestehende schwierigen Phase überwunden sei. Die vier Träger der Schuldnerberatung (Diakonie, Schuldnerberatung e.V.; Verbraucherzentrale im Rahmen der Energieberatung und Caritas, für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) hätten einen gemeinsamen Lösungsvorschlag entwickelt und mit der Verwaltung abgestimmt.

Im Rahmen der Gespräche habe die Verwaltung erfahren müssen, dass eine Stellenaufstockung keine Ausweitung des Beratungsangebotes mit sich bringe, da zwei früher von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Stellen mit Umsetzung des SGB II zum 01.01.2005 weggefallen seien. Das Beratungsangebot sei somit gegenüber 2004 nicht ausgeweitet worden.

Hinsichtlich der Finanzierbarkeit einer weiteren Beraterstelle, sagte Herr Schabram, dass dies neben der beschlossenen 8%igen Erhöhung möglich sei, da dafür von der Verwaltung ausreichende Mittel eingeplant waren.

Im Ergebnis sei festzuhalten, dass eine Ausweitung und Konzeptverbesserung im Bereich der Schuldnerberatung erreicht werden konnte.

 

Zu dem vorliegenden Ergebnis sagte Herr Künzer, dass hier eine Verbesserung gegenüber dem alten Stand erreicht wurde. An die Vertreter/Innen der Schuldnerberatung gerichtet, ergänzte Herr Künzer, dass dem bisherigen Beratungssystem nicht unterstellt wurde, schlecht gearbeitet zu haben, sondern der erhebliche Bedarf einer neuen vernünftigen strukturellen Anpassung bedurfte.

Auf die Vorlage eingehend sagte Herr Künzer, dass die vorgeschaltet Gruppeninformation nicht die Einzelberatung ersetzten könne. Zudem habe zwar die Beratung von SGB II – Leistungsbeziehern Vorrang, dennoch dürfe dies nicht zu einem Beratungsstopp für andere Nachfrager führen. Sollten neue Probleme auftauchen, so müssten diese dem Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Kenntnis gebracht werden. Abschließend bat Herr Künzer darum, zu gegebener Zeit einen Erfahrungsbericht zu dem neuen Konzept vorzulegen, mit einer Darstellung der Wirkung der einzelnen Verfahrensschritte.

 

Frau Willms hob hervor, dass die Träger sicher sehr feinfühlig im Umgang mit den Problemen der Menschen verfahren würden. Insgesamt stelle die Leistungsvereinbarung eine sehr gute Problemlösung dar, aber es sei darauf zu achten, dass neben dem Vorrang der Beratung von SGB II –Beziehern andere Beratungsbedürfnisse nicht vernachlässigt würden.

 

Frau Scheidt lobte den von den Trägern selbst erarbeiten Lösungsvorschlag und bat darum nach 6 bis 12 Monaten eine Erfahrungsbericht im Sozial- und Gesundheitsausschuss vorzustellen.

 

Auf die Frage von Herrn Müller, ob sich die Wartezeit bis zu einer Einzelberatung um die Zeit bis zu einer Gruppenberatung verlängere und ob das Kontingent von 100 Plätzen für die AR.GE- Fälle ausreiche, antwortetet Herr Schabram, dass Gruppentermine ein Sofortangebot seien und danach sehr schnell die Einzelberatungen angeboten werden sollen. Der zweite Gruppentermin sei im Übrigen für jene Beratungsfälle gedacht, die vor der Privatinsolvenz ständen und weitergehende Informationen benötigten.  Herr Schabram ergänzte, dass in enger Zusammenarbeit mit der AR.GE der Bedarf ermittelt und 2008 80 Beratungsfälle weitergeleitet wurden, so dass das Kontingent von 100 Plätzen ausreichen müsste.

 

Herr Verholen griff den Punkt der vorrangigen Beratung von AR.GE-Fällen auf  und bat darum, diesen Punkt nochmals konkret mit den Trägern abzustimmen, zumal im Kreis Aachen eine Schuldnerberatung nur im Falle eines SGB-II - Bezuges gefördert werde. Es könne jedoch nicht sein, dass andere Bevölkerungsgruppen von einer Beratung ausgeschlossen seien.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt, die Leistungsvereinbarung zur Schuldnerberatung anzupassen. Das Leistungsentgelt pro geförderter Stelle wird ab dem 1.1.2009 von 68.200 € auf 73.150 € angehoben. Ab 1.4.2009 soll eine zusätzliche Vollzeitstelle, d.h. insgesamt sechs Stellen, gefördert werden. Dies geschieht unter der Maßgabe, dass das Beratungskonzept wie vorgelegt verbessert wird und die von der Stadt oder der ARGE zugewiesenen Hilfeempfänger vorrangig beraten werden.

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Anlagen zur Vorlage