28.05.2009 - 8 Errichtung von Pflegestützpunkten

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Beigeordneter Lindgens erläuterte, dass es sich bei der Errichtung von Pflegestützpunkten um eine freiwillige Aufgabe der Kommunen handele, soweit diese sich jedoch hierfür entscheiden, deren Errichtung anhand der Richtlinien zu erfolgen habe. Bei einem am 14.05.2009 mit den Pflege- und Krankenkassen stattgefundenen Abstimmungsgespräch habe es für das Gebiet von Stadt und Kreis Aachen keine Einigung über den Standort der vorgesehenen Pflegestützpunkte gegeben. Ein neuer Abstimmungstermin sei für den 03.06.2009 vorgesehen. Allerdings habe die bereits eine Einigung mit den Pflege- und Krankenkassen über die Errichtung von zwei Pflegestützpunkten innerhalb des Stadtgebietes (Karlshof am Markt und Zollernstraße) herbeigeführt werden können. Für die Städteregion seien zur Zeit zwei weitere Pflegestützpunkte, voraussichtlich in Eschweiler und Stolberg, angedacht. Im Hinblick auf eine gute Basis für die künftige Zusammenarbeit mit der Städteregion wolle sich die Stadt Aachen für die Errichtung dieser zwei zusätzlichen Pflegestützpunkte im Gebiet der Städteregion aussprechen.

 

Herr Linden bedankte sich bei der Verwaltung für den Einsatz der Einrichtung von zwei Pflegestützpunkten im Stadtgebiet. Weitere Pflegestützpunkte wären grundsätzlich wünschenswert, aber wohl nicht durchzusetzen gewesen. Bei der Erfüllung der Aufgaben der Pflegestützpunkte soll darauf geachtet werden, dass (insbesondere im Karlshof) eine pflege- und krankenkassenunabhängige Beratung erfolge und bei Bedarf freie Träger in die Beratung einbezogen werden sollten.

 

Herr Schabram stellte nochmals klar, dass die Anzahl der einzurichtenden Pflegestützpunkte abhängig von den bereit stehenden finanziellen Mittel sei. Aus diesem Grund hätte man sich zunächst auf zwei Pflegestützpunkte im Stadtgebiet geeinigt. Darüber hinaus sei aufgrund der bisherigen Erfahrung zu berücksichtigen, dass 95 % der Kontaktaufnahmen telefonisch erfolgen. Ein persönlicher Kontakt erfolge meist vor Ort, um den Umfang des Unterstützungsbedarfs der Pflegeperson feststellen zu können. Sollte sich nach dem Probejahr ergeben, dass ein Bedarf an zusätzlichen Pflegestützpunkten bestehe, würde diesbezüglich neu im Sozial- und Gesundheitsausschuss beraten.

 

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Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschloss einstimmig:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

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Anlagen zur Vorlage