24.09.2009 - 10 Sachstandsbericht über die Zusammenlegung der A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Do., 24.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Beigeordneter Lindgens
berichtete, dass für die Zusammenführung der AR.GEn die jeweiligen Träger
zuständig seien und die Geschäftsführer in den Prozess eingebunden würden. Zum
21.10.2009 ginge nun die kommunale Trägerschaft auf die Städteregion Aachen
über. Zur Bildung der städteregionalen AR.GE sei ein neuer Vertrag zwischen
Bundesagentur und Städteregion zu schließen, der jedoch erst nach dem
21.10.2009 unterschrieben werden könne.
Der Sitz der städteregionalen
AR.GE soll in der Zollernstrasse sein, soweit der bisherige Geschäftsführer der
Kreis-AR.GE weiterhin verantwortlich sei, ansonsten wäre die Roermonderstraße
als Sitz in der Agentur für Arbeit vorgesehen. Das Auswahlverfahren für den
zukünftigen Leiter der AR.GE laufe und der Nachfolger werde am 01.10.2009
vorgestellt.
Hinsichtlich der Organisation
führte Herr Beigeordneter Lindgens aus, dass sich die Aufgaben der
Geschäftsführer nicht ändern würden. Lediglich im Bereich des Overhead, wie
Finanzen, Geschäftsführung sei eine Zusammenführung beabsichtigt. Die beiden
Standorte in der Stadt Aachen sowie die Jobcenter in den größeren Orten des
jetzigen Kreisgebietes sollen erhalten bleiben.
Auch die Durchführung der
Integrationsmaßnahmen solle in der bestehende Form beibehalten werden, d.h. auf
Kreisebene über Sprungbrett und im Stadtgebiet über eine Vielzahl von sozialen
Trägern, wie Sozialwerk, WABe usw.
Zu den Veränderungen bei der
Trägerversammlung berichtet Herr Beigeordneter Lindgens, dass die Stadt Aachen
in der städtischen AR.GE fünf der acht Stimmen hatte. In der städteregionalen
Trägerversammlung erhalte die Bundesagentur vier Stimmen, die Städteregion
zwei, die Stadt Aachen sowie eine Kommune des Kreises jeweils eine Stimme. Die
Stadt Aachen und die Kommunen des Kreises wären vertreten, da diese 10 Städte
kommunales Personal der AR.GE zur Verfügung gestellt hätten.
Die Fragen von Herrn Müller, wie
mit dem übrigen Leitungspersonal der AR.GEn verfahren werde und wie mit der im
Jahr 2011 auslaufenden Rechtsgrundlage der AR.GEn in Aachen umgegangen würde
und welche Signale vom Bund zur Rechtsgrundlage der AR.GEn ausgesandt würden,
sagte Herr Beigeordneter Lindgens, dass die Zusammenlegung der beiden AR.GEn
auf jeden Fall käme. Mit der zu erwartenden Rechtsnatur der AR.GE als Anstalt
des öffentlichen Rechts erhielte diese eine eigene Dienstherreneigenschaft und
der Einfluss von Bundesanstalt für Arbeit und Kommune würde dann geringer.
Bezüglicher der
Personalausstattung der AR.GEn gäbe es mit Ausnahme bei der Geschäftsführung
keine Veränderung in Tätigkeit oder Status, keine Entlassung.
Herr Künzer sah in der Tatsache,
dass die Stadt Aachen nur noch eine Stimme in der Trägerversammlung habe die
Gefahr, dass wichtige Projekte, wie etwa die Förderung der unter 25-Jährigen
gefährdet und die Einflussmöglichkeiten des Sozial- und Gesundheitsausschusses
nicht ausreichend sicher gestellt sei.
Hierauf erwiderte Herr
Beigeordneter Lindgens, dass die Bildung der Städteregion und die Übernahme der
Kreisordnung politischer Wille war. Damit verbunden war die Verschiebung der
Trägerschaft der SGB II-Leistungen auf die Städteregion, mit der Folge, dass
die städteregionale AR.GE dem
Sozialausschuss der Region berichten müsse. In diesem Sozialausschuss seien
aber auch Mitglieder aus der Stadt Aachen vertreten.
Zur Frage von Herrn Verholen, wie
die Zukunft der Trägerlandschaft in der Städteregion aussähe, die in Stadt und
Kreis Aachen eine sehr unterschiedliche Ausprägung hätte, sagte Herr
Beigeordneter Lindgens, dass hier keine abschließende Antwort gegeben werden
könne. Es bestände jedoch die Vorgabe, das bestehende System zunächst unangetastet zu lassen.
Herr Müller befand, dass vieles
sehr intransparent werden könne und deshalb zu überlegen sei, die Aufgabe wieder
zur Stadt Aachen zurück zu holen. Zudem störte Herrn Müller die Parität in der
Trägerversammlung.
Herr Beigeordneter Lindgens
erklärte, dass die Transparenz nicht geringer würde. Es würden nun andere auf
die Angelegenheit schauen. Zur Parität verwies Herr Beigeordneter Lindgens auf
die gesetzlichen Vorgaben, die eine Parität der beiden Träger vorsähe.