29.01.2009 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

a) Frage des Herrn F. an die Verwaltung

Die Bürgerinitiative „Karl-Marx-Allee“ hat Geschwindigkeitsmessungen mit einem Radar-Messgerät der Aachener Verkehrswacht durchgeführt. Dabei sei festgestellt worden, dass ¼ aller gemessenen Fahrzeuge schneller als 50 km/h gefahren seien und knapp ¾ der Fahrzeuge in einer bestimmten Zeitspanne schneller als 30 km/h gefahren seien. In seiner Sitzung am 24.04.2008 hat der Verkehrsausschuss den folgenden Beschluss gefasst:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, wonach eine Geschwindigkeitsüberwachung im schulwegrelevanten Bereich der Karl Marx Allee zu den entsprechenden Zeiten durchgeführt werden soll, und beauftragt die Verwaltung, folgende Maßnahmen kurzfristig durchzuführen:

-Haltebalken aus dem Kreuzungsbereich Schervierstraße verlegen,

- Geschwindigkeitsüberwachungen im Bereich Forster Weg/von-Pastor-Straße regelmäßig vornehmen,

-Rechts-vor-Links-Regelung auf der gesamten Karl-Marx-Allee prüfen,

-Berücksichtigung der Karl-Marx-Allee im LKW-Führungskonzept

und ein Gesamtverkehrskonzept für den Bereich Burtscheid zu erarbeiten.

Der Antrag vom 15.06.2007 gilt damit als behandelt.

Herr F. bittet um Auskunft, was aus den beschlossenen Maßnahmen geworden sei und wann diese umgesetzt worden seien.

 

Frau Nacken bestätigt, dass ein Gesamtverkehrskonzept für den Bereich Burtscheid in Arbeit sei, eine Stellungnahme zu den einzelnen Maßnahmen innerhalb der Sitzung nicht möglich sei, die Frage jedoch schriftlich beantwortet werde.

Herr F. reicht daraufhin die Messergebnisse schriftlich ein und bittet um Beantwortung seiner Frage über die in der schriftlichen Eingabe enthaltene Anschrift.

 

b) Frage der Frau R. an die Verwaltung

Im Zusammenhang mit dem Bau der Kaiserplatzgalerie solle der Adalbertsberg überbaut werden. Der geplante Durchbruch vom Adalbertsberg zur Harscampstraße werde eine Fußwegeverbindung. Wird diese Verbindung auch für Radfahrer freigegeben? Und wird die Verwaltung diese Verbindung zuerst herstellen?

 

Frau Nacken bestätigt, dass es sich bei der Verbindung um einen Rad- und Fußweg handeln werde. Eine Verbindung für KFZ werde nicht erfolgen. Weiterhin erfolge die Schließung der Wegeverbindung erst, wenn die Herstellung der neuen Verbindung fertig gestellt sei.

 

c) Frage des Herrn A. an die Verwaltung

Herr A. sei Anwohner der der Monschauer Straße, hierbei handele es sich um eine Landesstraße. Diese solle in eine Bundesstraße umgewandelt werden. Warum erfolge diese Umwandlung in aller Stille, ohne entsprechende Bekanntmachungen für die Öffentlichkeit?

 

Frau Nacken erklärt, dass das Umstufungsverfahren von Landes- und Bundesstraßen in der Zuständigkeit des Landes und des Bundes liege. Auch diese Entscheidungen würden bekannt gemacht, jedoch erlangten solche Entscheidungen auf lokaler Ebene nicht die gleiche Aufmerksamkeit wie lokalpolitische Entscheidungen.

Sie bestätigt, dass die Monschauer Straße zur Bundesstraße aufgestuft werden solle. Im gleichen Verfahren solle die B 258 zur Landesstraße abgestuft werden. Dies erfolge, um ein logisches Straßenverkehrsnetz zu erstellen.

 

Herr Müller von der Verwaltung ergänzt, dass zukünftig der gesamte Außenring der Kategorie Bundesstraße angehöre und innerhalb des Ringes eine Abstufung erfolgen werde. Das gesamte Umstufungsverfahren werde lt. Landesbetrieb NRW beim Bundesministerium geführt und werde voraussichtlich in diesem Jahr beendet werden.

 

Zusatzfrage des Herrn A. an die Verwaltung

Im Rahmen des Luftreinhalteplans (LRP) seien von Bürgern 14 Maßnahmen eingegeben worden, die nicht im LRP enthalten seien. Wann würden diese Maßnahmen berücksichtigt?

 

Frau Nacken bemerkt, dass der LRP von der Bezirksregierung Köln unter Beteiligung der Stadt Aachen erstellt worden sei und dass nicht bekannt sei, wann welche Maßnahmen nachgerüstet würden. Bei schriftlicher Eingabe der Frage würde diese an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.

 

d) Frage des Herrn K. an die Verwaltung

Herr K. sei Anwohner der Friedensstraße. Die Baulücke zwischen den Häusern Friedensstraße 4 und Alt-Haarener-Straße 104 würde als Parkplatz genutzt. In Zukunft solle hier ein Parkplatz angelegt werden. Auf welcher Rechtsgrundlage sei auch in Hinblick auf die Schulwegsituation diese Nutzung zulässig?

 

Herr Müller von der Verwaltung weist darauf hin, dass es sich um ein städtisches Grundstück handele. Real würde dieses Grundstück zwar als Parkplatz genutzt. Es sei jedoch nicht geplant, einen Parkplatz dort einzurichten.

Frau Nacken bestätigt, dass es sich um eine private Fläche der Stadtverwaltung handele und eine Nutzung als Parkplatz keiner Rechtsgrundlage bedürfe.

 

Zusatzfrage des Herrn K. an die Verwaltung

Herr K. gibt an, gegen den Beschluss des Planungsausschusses zur Vorlage „Aachen-Haaren, Entwicklung der Ortsmitte“ mit Schreiben vom 23.02.2006 und 21.05.2007 Widerspruch eingelegt zu haben. Diese seien bisher nicht beantwortet worden. Wann erfolgt die Beantwortung?

 

Frau Nacken erläutert, dass es sich lediglich um eine Rahmenplanung handele, hiergegen sei kein Widerspruchsverfahren möglich. Die Anregungen der Einwohner würden in das Verfahren einfließen.

Sie sichert Herrn K. die Beantwortung seiner „Widersprüche“ zu. Herr K. reicht während der Sitzung Unterlagen bei Frau Gastmann ein.