23.04.2009 - 4 Maßnahmenplan RadverkehrRadverkehrsanlagen am G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kaulen vom Aachener Ingenieurbüro SVK berichtet ausführlich anhand einer Präsentation über das Ergebnis seines Planungsauftrages und beschreibt zunächst die Planungsgrundlagen. Nach Erläuterung des Bestandes geht Herr Kaulen auf die einzelnen Maßnahmen in den Teilabschnitten des Grabenringes im Detail ein.

 

Als Mitglied der Fraktion Die Grünen bewertet Herr Fischer die vorgestellte Planung für den Grabenring als großen Fortschritt für den Radverkehr. Dennoch sei zu befürchten, dass der Schutzstreifen an einigen Stellen mit einer Breite von 1,25 m zu schmal sei.

 

Auf die Nachfragen des Herrn Fischer eingehend erläutert Herr Kaulen, dass im Bereich Templergraben tatsächlich mit Mindestmaßen für den Schutzstreifen geplant werde, aber die daneben liegenden Parkflächen mit 2,1 bzw. 2,25 m das Mindestmaß überschreiten würden. Als weitere Variante für den Templergraben sei eine Reduzierung der Gehwege denkbar, die jedoch wegen der erheblichen Fußgängermengen nicht weiter verfolgt werden solle. Auch die Überlegung, auf eine Radverkehrsanlage zu verzichten und stattdessen eine Tempo 30-Geschwindigkeitsbegrenzung festzulegen sei im Arbeitskreis Radverkehr diskutiert und verworfen worden. In der Praxis seien die Fahrgeschwindigkeiten in diesem Teil des Grabenringes vergleichsweise moderat. Ein Verzicht auf die Radverkehrsanlagen sei nicht zu empfehlen, da die Markierung den Status Quo des Radverkehrs visualisieren würde. Auf einen Hinweis des Herrn Fischer eingehend berichtet Herr Kaulen über die geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung und der maßgeblichen Richtlinien für die Anlage von Radverkehrsanlagen zum 1. September 2009.  Demnach würden neue Breiten für die Abstandsstreifen vorgesehen. Eine Modifizierung der Planung sei in Bezug auf die verbleibende Fahrbahnbreite für den Kraftfahrzeugverkehr im Löhergraben im Abschnitt zwischen Jakobstraße und Mörgensstraße möglich.

 

Für die Verwaltung ergänzt Herr Müller, dass eine Bruttobreite für die Radverkehrsanlage von 1,75 m ausreichend sei und daher nicht zwingend mit größeren Abstandsstreifen gearbeitet werden müsse.

 

Von der von Frau Paul ins Gespräch gebrachten Anpassung der Schutzstreifenbreiten zu Lasten des Parkstreifens im Templergraben zwischen Schinkelstraße und Königstraße rät Herr Kaulen ab, da die Breiten durch die vorhandenen Pflanzbeete vorgegeben würden. Eine bauliche Umgestaltung sei nicht angemessen, um den Schutzstreifen um 10 cm zu verbreitern.

 

In Beantwortung einer Frage des Herrn Janßen erläutert Herr Kaulen, dass ein Mittelstreifen im Bereich der beidseitigen Schutzstreifen unzulässig sei. Der Wegfall der Mittelstreifen sei aber in Bezug auf die Verkehrssicherheit unproblematisch.

Auf eine Frage des Herrn Klopstein eingehend erläutert Herr Kaulen, dass die Einbindung des Templergrabens in eine Tempo 30-Zone nicht geplant werde, weil der Grabenring Teil des Verkehrsstraßennetzes sei. Über die kurzfristige Umsetzung der Planung sei im Arbeitskreis ein Konsens hergestellt worden.

 

Als Vertreterin der Fraktion Die Grünen bestätigt Frau Paul, dass die Planung ohne getrennte Bordsteinradwege vom Arbeitskreis Radverkehr einhellig begrüßt worden sei. In einer Tempo 30-Zone würden keine Radverkehrsanlagen angelegt. Die Schutzstreifen demgegenüber den Vorteil, dass die Radfahrer an einem bestehenden Rückstau von Kraftfahrzeugen vorbeifahren könnten.

 

Als Vertreter der SPD-Fraktion bedankt sich Herr März für den verständlichen Vortrag des Herrn Kaulen und berichtet über die einstimmige empfehlende Beschlussfassung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am Vortag. Da die Umsetzung der Planung mit einigen Neuerungen für die Aachener Bürger verbunden sei, werde eine gründliche Öffentlichkeitsarbeit durch Verwaltung und Radfahrverbände angeregt.

 

Frau Breuer kündigt die Zustimmung der CDU-Fraktion an, da die Radverkehrsanlagen auf dem Grabenring mit Augenmaß geplant worden seien.

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Beschluss:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er fasst den Baubeschluss für die Radverkehrsanlagen am Grabenring gemäß den Plänen 2009 / 03 – 03 L1 (Templergraben Karlsgraben), 2009 / 03 – 03 L2 (Löhergraben – Alexianergraben) und 2009 / 03 – 03 L3 (Kurhausstraße). Die Verwaltung wird den Förderantrag nach dem Entflechtungsgesetz einreichen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1939&TOLFDNR=31685&selfaction=print