14.01.2009 - 14 II. (vereinfachte) Änderung des vorhabenbezogen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 14.01.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- abgelehnt
Beratung
Herr Janßen, Herr Klopstein und Herr Helg sprechen sich gegen die Beschlussempfehlung der Verwaltung aus.
Frau Philippen stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Herr Ferrari teilt mit, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde.
An der weiteren Besprechung nehmen Herr Dr. Otten, Herr Conen, Herr Professor Dr. Hartmann und Herr Bezirksvorsteher März teil.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Schriftlichen Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 857 - Aachen Arkaden - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
1. Art der baulichen Nutzung / 1.1 Einkaufszentrum mit Dienstleistungen:
- Erhöhung der zulässigen max. Verkaufsfläche im Sortiment Bekleidung, Textilien von 5.600 auf 7.700 m²
- Erhöhung der zulässigen max. Verkaufsfläche im Sortiment Schuhe, Lederwaren von 1.600 auf 1.850 m²
- Erhöhung der zulässigen max. Verkaufsfläche im Sortiment Bücher, Schreibwaren von 600 auf 1.300 m²
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Schriftlichen Darstellungen der 93. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aachen Arkaden Rothe Erde - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Nahrungs- und Genussmittel, Gesundheit und Körperpflege: bis zu 4.000 m² Verkaufsfläche
- Bekleidung, Textilien: bis zu 7.700 m² Verkaufsfläche
- Unterhaltungselektronik / Computer, Elektrohaushaltswaren, Foto / Optik, Multimedia: bis zu 3.000 m² Verkaufsfläche
- Sportartikel: bis zu 2.800 m² Verkaufsfläche
- Schuhe, Lederwaren: bis zu 1.850 m² Verkaufsfläche
Außerdem empfiehlt sie dem Rat, die Stellungnahmen der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Sie empfiehlt dem Rat, den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 857 - Aachen Arkaden - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die 93. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 - Aachen Arkaden - Rothe Erde, vereinfachte Änderung - zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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