29.04.2009 - 20 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Janßen bittet darum die Dringlichkeitsentscheidung auf das unerlässlich notwendige Maß zu beschränken.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn März und Herrn Helg am 02.04.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

„Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich - Krefelder Straße / Feldchen - und dem Rat zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

 

gez. März________________ gez. Helg____________________

Bezirksvorsteher Mitglied der Bezirksvertretung“

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=1964&TOLFDNR=31978&selfaction=print