27.05.2009 - 10 Bebauungsplan Nr. 911 - Eupener Straße / Köpfch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Ohne Aussprache nimmt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Desweiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 911 - Eupener Straße/Köpfchen - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 107 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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