21.01.2009 - 5 Bebauungsplan Nr. 902 - Niederforstbach / Inner...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 21.01.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Philipp von der CDU-BF ist über die Vorlage zum Bebauungsplan Nr. 902 erfreut. Bereits seit dem Jahre 1980 ist durch Flächennutzungsplan dieser Bereich ausgewiesen und die Eingaben der Bürger sowie der Bezirksvertretung Aachen-Brand konnten größtenteils berücksichtigt werden. Allerdings sollte der jetzt ausgesparte Bereich - auf dem u. a. aktuell der Getränkemarkt vorhanden ist - kurzfristig überplant werden, damit im Eingangsbereich eine vernünftige städtebauliche Lösung gefunden wird.
Herr Hellmann von der SPD-BF merkt an, dass über diesen Bebauungsplan in vielen Sitzungen diskutiert wurde. Der Bebauungsplan liegt vor und als logische Folge ist das Gebiet bis zum Vennbahnbogen auszuweiten.
Frau Prolingheuer-Griese von den Grünen-BF fragt nach, ob Kontrollen hinsichtlich der
Hecken stattfinden. Sie hat beobachtet, dass Anwohner auf der gegenüberliegenden Seite die Hecke teilweise herausgerissen haben.
Frau Beyer vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen antwortet, dass die Maßnahmen erst noch umgesetzt werden müssen. Die Pflanzen können natürlich nur entsprechend der Pflanzperiode gesetzt werden. Das Umweltamt prüft diese Maßnahmen; allerdings kann eine dauerhafte stetige Kontrolle nicht stattfinden.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das
Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und
öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur
Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die
schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie
folgt vereinfacht zu ergänzen:
- Garagen und
Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen, bis zu 2 m hinter der
hinteren Baugrenze und auf den hierfür festgesetzten Flächen zulässig.
Außerdem empfiehlt sie dem Rat den so geänderten Bebauungsplan Nr. 902 - Niederforstbach / Innerer Bahnbogen - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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16,2 MB
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3,3 MB
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3
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2,2 MB
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984,8 kB
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5
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841,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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828,1 kB
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