20.01.2009 - 6 Beschlossene Empfehlung einer Veränderungssperr...

Reduzieren

Beratung

Herr Ziemons verweist auf das als Tischvorlage verteilte Urteil des BVerwG vom 21.11.1986, woraus jetzt in Zusammenhang mit dem bereits zur Sitzung am 16.12.2008 vorgelegten Schreiben des ehemaligen Rechtsamtes der Stadt Aachen, bezüglich der Fehlerhaftigkeit des Bebauungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Eilendorf, zweifelsfrei zu schlussfolgern ist, dass der Bebauungsplan Nr. 8 aufzuheben ist. Er bittet darum, sowohl die beschlossene Veränderungssperre aufzuheben als auch dem Rat der Stadt Aachen die Aufhebung des Bebauungsplanes zu empfehlen.

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Erklärung der Verwaltung über den Sachstand zur Kenntnisnahme, beschließt die Aufhebung der Veränderungssperre und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 8 der ehemaligen Gemeinde Eilendorf.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.