05.05.2009 - 5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

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Beratung

 

Zu 5             Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW

            hier: Geruchsbelästigung durch den Betrieb des Regenrückhaltebeckens

            „Kleebach“ in der Krebsstraße

            Vorlage: FB 61/1122/WP15

 

Herr Verheyen (CDU) ist verärgert, dass der Verkehrsausschuss die Entscheidung auf einen späteren Sitzungstermin verschoben hat. Die Dringlichkeitsentscheidung sei letztlich überflüssig gewesen. Auch der Bezirksvorsteher und Herr Römer (CDU) können die Handlungsweise des Ausschusses nicht verstehen.

 

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf  genehmigt die nachfolgende, durch Herrn Bezirksvorsteher Dondorf, Herrn Verheyen (CDU) und Herrn Anhold (SPD) am 10.03.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf ist an einer zügigen Weiterbearbeitung dieses Projektes interessiert. Sie akzeptiert vor diesem Hintergrund das Angebot der Stawag hinsichtlich der erforderlichen Ingenieuraufwendungen, in Höhe von rd. 6.000,--€. Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuß die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für die Ingenieuraufwendungen der Stawag zu beschließen.“

Der Beschluß erfolgt einstimmig.

 

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Anlagen zur Vorlage