29.04.2009 - 8 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 29.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Haaren genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn Corsten,
Herrn Schulz und Herrn Starmanns am 03.04.2009 gefasste
Dringlichkeitsentscheidung:
„Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Ab. 1 der Gemeindeordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als
Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Haaren dem
Planungsausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich - Krefelder Straße / Feldchen - und dem Rat zur Sicherung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen
Grundstücke eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindliches
Vorkaufsrechts gemäß § 25 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.
gez.
Corsten________________ gez._Schulz___________________
Bezirksvorsteher Mitglied
der Bezirksvertretung
gez.
Starmanns_________________
Mitglied
der Bezirksvertretung“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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