02.09.2009 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Schriftliche Fragen liegen nicht vor.

 

In der Sitzung richtet Herr Alfred Kapellmann, Friedenstr. 4, 52080 Aachen (Angaben auf ausdrücklichen Wunsch des Fragenstellers), folgende Frage an die Verwaltung:

 

„ Besteht ein rechtlicher Zusammenhang zwischen den Baugenehmigungen, die auf der einen Seite

 

-          erstens von dem Antrag auf „Ausnahmen bei Baugenehmigungen“ der SPD-BVF vom 02.03.2009,

-          zweitens von der „Vorlage des FB 63/30//De. III vom 03.06.2009 sowie

-          drittens von der „Vorlage BA 3/0090/WP15“

 

berührt sind, und den möglichen Baugenehmigungen auf der anderen Seite, die innerhalb der Planzone beantragt werden können, die durch die „Rahmenplanung und Bauleitplanung Ortsmitte Haaren“ festgelegt ist?

 

Bezirksamtsleiter Prömpeler antwortet, dass es hinsichtlich des Umgangs mit Ausnahmen bei Baugenehmigungsverfahren eine einheitliche Vorgehensweise gebe, die auch in Zusammenhang mit der Rahmenplanung zur „Ortsmitte Haaren“ Anwendung finden werde.

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