04.12.2008 - 7 Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straß...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 04.12.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
(Frau Müller nimmt wegen Befangenheit nicht an Beratung und Beschlussfassung teil.)
Herr Klopstein berichtet aus den Beratungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und teilt mit, dass diese dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt sei.
Für die CDU-Fraktion kündigt Herr Baal an, dass man sich der Beschlussfassung enthalten werde. Man habe das Projekt lange und intensiv begleitet, man befinde sich nun an einem Punkt, an dem klar sei, dass man das Vorhaben entweder auf den Weg bringen oder aber für die nächsten Jahre weiter Stillstand in Kauf nehmen müsse. Mit der jetzt vorliegenden Planung sei man zwar nicht zufrieden, man wolle das Projekt aber auch nicht blockieren.
Für die SPD-Fraktion signalisiert Herr Plum Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Die geplante Hotelnutzung betrachte man als eine Aufwertung des Bereichs, auch das Entstehen von Wohnungen begrüße man, so dass man insgesamt dem Rat nun den Satzungsbeschluss empfehlen könne.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan und die Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht:
-Reduzierung der zwingenden Höhe im Bereich des Hohenzollernplatz von vorher 186 - 188 auf 182 -188 m über NHN für den Hauptkörper und für das Staffelgeschoss von vorher 190 -192 auf 182-192 m über NHN
- Reduzierung der zwingenden Höhe im Anschluss der Bestandsgebäude der Stolberger Straße für das Staffelgeschoss von vorher 190-192 auf 188-192 m über NHN
-Erweiterung der überbaubaren Fläche im rückwärtigen Bereich der Bebauung an der Stolberger Straße um ca. 14 x 7 m.
Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 885 - Joseph-von-Görres-Straße / Wetzgelände - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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