03.11.2004 - 3 Wahl der Ausschussmitglieder
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 03.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
(Hierzu
waren zur Tagesordnung Vorschläge der Fraktionen und einzelner Mandatsträger
als Tischvorlage verteilt worden.)
Der
Oberbürgermeister verweist darauf, dass die Fraktionen die Vorschläge zur
Besetzung der verschiedenen Ausschüsse des Rates schriftlich unterbreitet
haben, die einzelnen Mandatsträger inzwischen auch erklärt hätten, in welchem
Ausschuss sie mit beratender Stimme mitwirken möchten und lediglich Ratsherr
Schnitzler noch mitteilen müsse, welchem Ausschuss er als beratendes Mitglieder
angehören möchte.
Ratsherr
Schnitzler teilt daraufhin mit, dass er dem Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft
und Wissenschaft als beratendes Mitglied angehören möchte.
Seitens
der CDU-Fraktion wird eine Korrektur in der unterbreiteten Tischvorlage
dahingehend vorgeschlagen, dass im
Kinder-
und Jugendausschuss
der
letzte Satz gestrichen und die Personen nicht benannt werden.
(In
der Jugendhilfe erfahren Männer und Frauen
Hans-Wolfgang
von Conta (Gregor Palenberg).
Unter
Hinweis auf den von Ratsherrn Schaffrath als Tischvorlage unterbreiteten
Vorschlag, ihn zum beratenden Mitglied des Planungsausschusses zu bestellen,
und den heutigen Zeitungsmeldungen zur Gewährung eines Sitzes für Herrn
Schaffrath durch die CDU-Fraktion im Hauptausschuss, erkundigt Ratsherr Müller
sich zur Rechtslage und bittet um Auskunft, ob der Rat der Stadt diesen beiden
Ansinnen entsprechen müsse.
Beigeordneter
Dr. Erlenkämper bezieht hierzu Stellung, verweist auf die Regelung in der
Gemeindeordnung, wonach jedem Ratsmitglied das Recht eingeräumt sei, mindestens
einem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören und der Rat in seiner
vorherigen Wahlperiode dies auf einen Ausschuss begrenzt habe. Im weiteren
Verlauf der Aussprache bezieht er wunschgemäß zu weiteren Fragen Stellung und
erläutert die rechtlichen Vorgaben und Entscheidungsmöglichkeiten.
Durch
den Oberbürgermeister wird auf den heute vorliegenden schriftlichen Antrag zur
Berufung von Ratsherrn Schaffrath zum beratenden Mitglied des
Planungsausschusses hingewiesen. Weitergehende Vorschläge würden heute nicht
vorliegen.
Die
Ratsmitglieder Schabram und Höfken legen für die Fraktionen von Grünen und SPD
dar, dass sie aus grundsätzlichen Erwägungen gegen eine Wahl von Ratsherrn
Schaffrath in zwei Ausschüsse des Rates seien.
Daher
sollte eine Entscheidung hierüber heute zurückgestellt und bis zur Ratssitzung
am 17.11.2004 vertagt werden.
Zu
dem Vertagungsantrag von Ratsherrn Schabram, den rechtlichen und tatsächlichen
Gegebenheiten, beziehen anschließend die Ratsmitglieder Einmahl, Höfken, Helg
und Paul Stellung.
Der
Oberbürgermeister appelliert an den Rat der Stadt, hier eine einvernehmliche
Regelung zu treffen und hält ein klärendes Wort durch Ratsherrn Schaffrath für
sinnvoll. Nach weiteren Ausführungen der Ratsherren Schaffrath, Höfken und
Schabram wiederholt der Oberbürgermeister die Aussagen von Ratsherrn Schaffrath
und stellt Einvernehmen darüber fest, dass Ratsherr Schaffrath heute zum
beratenden Mitglied des Planungsausschusses gewählt werden soll, ihm die
Möglichkeit eingeräumt wird, sich statt des Planungsausschusses für den
Hauptausschuss zu entscheiden, er aber auf jeden Fall nur einem Ausschuss
angehören soll.
Daraufhin
wird der gestellte Vertagungsantrag zurückgezogen.
Beschluss:
Der
Oberbürgermeister stellt nach Rückfrage fest, dass gegen eine Abstimmung en
bloc über die Besetzung der Ausschüsse gemäß den unterbreiteten Tischvorlagen
einschließlich der vorgetragenen Änderung und Ergänzung keine Bedenken bestehen
und lässt hierüber abstimmen.
Bei
1 Gegenstimme beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit die Besetzung der am
13.10.2004 gebildeten Ausschüsse mit den Mandatsträgern gemäß den schriftlich
mittels Tischvorlage bzw. mündlich unterbreiteten Vorschlägen.
Die
Tischvorlagen sind Bestandteil der Beschlussfassung und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.