03.11.2004 - 15 Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses: En...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

(Hierzu war zur Sitzung eine Tischvorlage der Verwaltung verteilt worden.)

 

Durch den Oberbürgermeister wird angemerkt, dass der Hintergrund für den Erlass der Vorkaufssatzung allen bekannt sein müsse, der Geltungsbereich die deutsche Seite betreffe und die Eilbedürftigkeit wohl nicht näher erläutert werden müsse.

 

Nachfragen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den unterbreiteten Beschlussentwurf abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 1 Stimmenthaltung mit Mehrheit, die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte Satzung über ein besonders gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen niederländischer und belgischer Staatsgrenze, Waldgrenze, Friedrichweg, Bebauungsgrenze Steppenberg, Burgstraße und Bebauungsgrenze Vaalserquartier.

 

 

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