11.02.2009 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Folgende schriftliche Anfrage an den Bezirksvorsteher  liegt  vor:

 

„Wann beabsichtigt die Stadt Aachen, „auf der Grundlage nach § 34 BauGB“ die „Platzbebauung im Einmündungsbereich Friedenstraße zur Alt-Haarener Straße“ durchzuführen“, und „auf welcher Rechtsgrundlage betreibt die Stadt Aachen derzeit den in der Baulücke zwischen meinem Haus Friedenstraße 4 und Alt-Haarener Straße 104 ohne jeglichen Beschluss eingerichteten Parkplatz?“

 

Bezirksvorsteher Corsten antwortet, dass die Bebauung des unbebauten Grundstücks im Zusammenhang mit der Rahmenplanung für den gesamten Innenblock-Bereich Alt-Haarener Straße/Germanusstraße/Friedenstraße etc. stehe. Es soll an dieser exponierten Stelle eine städtebaulich sehr gute Lösung gefunden werden.

 

Hinsichtlich der derzeitigen Nutzung der Fläche führt Herr Corsten aus, dass es sich hierbei um ein städtisches Privatgrundstück handele, das nicht als Parkplatz ausgewiesen ist. Allerdings habe die Stadt auch keinen Anlass, das Parken zu unterbinden.

 

Mündlich richtet eine Bürgerin eine Frage nach dem Sachstand zur Verkehrssituation Friedenstraße an den Bezirksvorsteher. Diesbezüglich verweist Herr Corsten auf die Behandlung der Thematik in einer der nächsten Sitzungen.