18.11.2009 - 62 Änderung der Satzung des JugendamtesAntrag der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Ratsherr Müller, stellt die These auf, dass die Möglichkeit bestehen müsse, neben den vom Rat der Stadt entsandten Mitgliedern andere Mitglieder ohne Stimmrecht in den Kinder- und Jugendausschuss zu entsenden.

Zurzeit habe der Ausschuss wegen der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen nur 15 Mitglieder, womit insgesamt neun Mitglieder vom Rat mit Stimmrecht entsandt würden.

Im Rahmen der Feststellung, dass man bei der Besetzung dieses Ausschusses die Islamische Religionsgemeinschaft außer Acht gelassen habe, habe man aber im Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Regelung gefunden, die es zulasse, weitere Mitglieder als sachkundige Einwohner vom Rat zu entsenden. Dieser Regelung entsprechend sei auch der Kinder- und Jugendausschuss der StädteRegion Aachen besetzt. Als Bestandteil dieser Institution sei es paradox, sich als Stadt gegen die Regelung auszusprechen, da hiermit der Vorwurf unkorrekten rechtlichen Handelns einherginge. Die Bedenken der Verwaltung seien demnach nicht haltbar.

 

Stadtdirektor Rombey entgegnet, dass das KJHG als sondergesetzliche Regelung eine sehr ausgewogene Besetzung dieses Ausschusses vorsehe, die nicht der Gemeindeordnung unterliege. Danach sei vorgesehen, dass sich diese 15 stimmberechtigten Mitglieder aus neun Ratsmitgliedern und sechs Trägern der Jugendhilfe zusammensetzten.

Würde der Ausschuss um weitere fünf Mitglieder erweitert, käme es zu einem Ungleichgewicht zwischen der politischen und der sachkundigen Stimmverteilung und zu einer Begrenzung des Vorschlagsrechtes der Verbände und damit schließlich zu einer objektiven Beeinflussung der Meinungsbildung.

Man habe bereits in der letzten Legislaturperiode einen gleich lautenden Antrag der Fraktion Die Linke abgelehnt.

 

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Ratsherr Baal, erklärt, dass die Fraktion den Vorschlag der Verwaltung unterstütze. Sie werde sich zwar darum bemühen, einen Vertreter der Islamischen Religionsgemeinschaft in den Kinder- und Jugendausschuss einzubeziehen, aber ansonsten der bisherigen Ausschussgröße zustimmen. Der Ausschuss müsse weiterhin arbeitsfähig bleiben.

 

Ratsherr Künzer, SPD-Fraktion, gibt zu Bedenken, dass man die Satzung des Jugendamtes nicht ändern könne, solange sich der Kinder- und Jugendausschuss noch nicht damit befasst habe.

Was die Islamische Religionsgemeinschaft angehe, sei die Verwaltung verpflichtet, auf diese zuzugehen und im Einklang mit dieser zu entscheiden.

Für die Ratsmitglieder hingegen bestehe jederzeit die Möglichkeit, beratend und damit meinungsbildend an den Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen, ohne jedoch Mitglied zu sein.

Der Rat habe in der letzten Periode angeregt, dass die Fraktion Die Linke Kontakt mit den Trägern der Jugendhilfe aufnehmen möge, dies sei allerdings bis heute nicht passiert. Demnach fehle auch die Grundlage für eine politische Entscheidung.

 

Ratsherr Müller, Fraktion Die Linke, weist noch einmal darauf hin, dass er die Regelung sowohl zur Benennung weiterer sachkundiger Einwohner durch die Fraktionen als auch die Beteiligung der Islamischen Religionsgemeinschaften aus den vorhandenen Regelungen und den sicherlich auch rechtlich geprüften Regelungen der StädteRegion übernommen habe.

 

Nachdem weitere Wortmeldungen nicht erfolgen, lässt der Oberbürgermeister über den vorgezogenen Tagesordnungspunkt abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt lehnt eine Änderung der Satzung des Jugendamtes im Hinblick auf die Erweiterung um fünf weitere sachkundige Frauen und Männer, die von den Ratsfraktionen vorgeschlagen werden, einstimmig ab.

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, durch welche Organisationen ein Vorschlag für ein/e Vertreter/in der islamischen Religionsgemeinschaft erfolgen kann.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2024&TOLFDNR=35027&selfaction=print