18.11.2009 - 49 Änderung der Hauptsatzung – Einrichtung eines I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister gibt zu diesem Tagesordnungspunkt an, dass die Verwaltung nicht rechtzeitig eine Vorlage habe einreichen können, da man ursprünglich die Veränderung, die sich hinsichtlich des Bürgerforums ergeben habe, mit einbinden wollte.

Allerdings bestehe hier noch Klärungsbedarf, so dass vorab eine verkürzte, nur Regelungen auf den Intergrationsrat beinhaltende, Vorlage eingereicht worden sei, damit dieser fristgerecht gewählt werden könne. Diese sei den Mitgliedern des Rates kurzfristig zugegangen.

 

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Beschluss:

 

Der Rat beschließt

 

  1. die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Aachen entsprechend der Anlage dieser Vorlage und

 

  1. die Einrichtung eines Integrationsrates, dessen Zusammensetzung sich nach § 28 der      Hauptsatzung der Stadt Aachen bestimmt.

 

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Anlagen zur Vorlage

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