19.10.2005 - 8 Neuorganisation des Kanalnetzbetriebes – Übertr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Herr Lindgens berichtet kurz zur Personalüberleitung und über das eingeleitete Personalratsbeteiligungsverfahren nach dem LPVG NRW. Er erläutert, dass der Vorsitzende des Personalrates der Stadt Aachen eine Personalüberleitung direkt in die STAWAG und nicht in die Abwasser GmbH verfolgt; problematisch hierbei seinen jedoch die Kosten in Verbindung mit der Zusatzversorgung. Die STAWAG müsste bei einer direkten Personalüberleitung die Beschäftigten weiter bei der RZVK versichern oder es müsste eine Ausgleichszahlung in erheblicher Höhe erfolgen. Dieses Thema soll noch einmal mit der STAWAG diskutiert werden, daher ist das Personalratsbeteiligungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

 

Herr Höfken bestätigt, dass die STAWAG ursprünglich die Beschäftigten direkt in die STAWAG überleiten wollte, da zwei Tarifverträge innerhalb der STAWAG rechtlich möglich sind. Er erklärt, dass für die Beschäftigten klar sein muss, dass eine Überleitung erfolgt, egal ob direkt zur STAWAG oder in die Abwasser GmbH. Da durch die Problematik mit der RZVK ein großes rechtliches Risiko besteht, wird es wahrscheinlich bei der Überleitung der Beschäftigten in die Abwasser GmbH bleiben. Herr Höfken kann die Ängste der Beschäftigten nicht verstehen, da es nicht beabsichtigt ist die Abwasser GmbH zu verkaufen und der Betriebsrat der STAWAG für die Mitarbeiter zuständig wird. Herr Höfken unterstreicht, dass wenn eine Lösung mit der Problematik der Zusatzversorgung gefunden wird, auch später eine Eingliederung zur STAWAG erfolgen kann.

 

Die Frage von Herrn Moselage zum Personalüberleitungsvertrag hinsichtlich der Widerspruchsmöglichkeit der Beschäftigten nach dem § 613 a BGB wird von Herr Lindgens dahingehend beantwortet, dass diese Möglichkeit besteht, hier aber jedoch bedacht werden muss, dass dann im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine Beschäftigungsmöglichkeit innerhalb der Stadt Aachen besteht, ansonsten müsste das Arbeitsverhältnis beendet werden. Darüber habe er die Beschäftigten persönlich in Kenntnis gesetzt. Herr Lindgens bestätigt, dass alle derzeitigen Rechte der Beschäftigten auch in der Abwasser GmbH gewahrt bleiben. Es handele sich hier außerdem um einen Gebührenhaushalt, der nur in Verbindung mit der STAWAG Synergien erwarten lasse.

 

Herr Mattes beantragt den Beschlussvorschlag zu ergänzen:

 

Dem Finanzausschuss soll jährlich jeweils zum 30.09. des Jahres berichtet werden, ob die Finanzergebnisse aus der Übertragung des Kanalnetzbetriebes auch erfolgt sind.

 

Herr Schabram macht darauf aufmerksam, dass eine Überleitung der Beschäftigten direkt zur STAWAG von allen Beteiligten gewollt ist, wenn dies wirklich kostenneutral möglich ist. Er stellt fest, dass für die Stadt ein Rückholrecht für die Aufgabenwahrnehmung besteht und eine Privatisierung nicht gewollt ist, sondern eine Stärkung der Tochtergesellschaft und eine Ersparnis im städtischen Haushalt.

 

Herr Gerets führt aus, dass die Regelungen des Personalüberleitungsvertrages über die Regelungen des § 613 a BGB hinaus gehen und somit für die Beschäftigten von Vorteil sind. Er kritisiert, dass die Einsparziele für den städtischen Haushalt zu schwach sind. Herr Höfken antwortet darauf, dass hier aus Vorsichtsgründen nur das Minimum der Einsparung dargestellt werde, weil um Vorjahr die dargestellten Ergebnisse bezweifelt wurden, aber eine größere Ersparnis für den städtischen Haushalt erwartet werde.

 

Herr Duikers weist darauf hin, dass das Thema “Übertragung des Kanalnetzbetriebes” von dem Personalrat in der letzten Zeit sehr viel diskutiert worden ist, da die Zukunftsängste der Beschäftigten da sind. Er kritisiert, dass die Frage warum die Beschäftigten nicht direkt in die STAWAG übergeleitet werden sollen, sondern in die Abwasser GmbH, dem Personalrat bisher nicht beantwortet worden ist.

 

Herr Lindgens sagt zu, dass der Sorge des Personalrates Rechnung getragen wird, sobald dies möglich ist. Jedoch ist er der Auffassung, dass das Verfahren zur Übertragung des Kanalnetzbetriebes weitergeführt werden soll und der Rat heute vorbehaltlich der Personalratszustimmung beschließen soll.

 

Herr Höfken schließt sich den Ausführungen von Herrn Lindgens an, da jeden Monat eine Einsparung für den städtischen Haushalt verloren gehe und sagt zu, dass, sofern eine Lösungsmöglichkeit des rechtlichen Problems besteht, dies erfolgen wird.

 

Herr Moselage schlägt vor den Beschlussvorschlag zu ergänzen:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Kanalnetzbetrieb auf der Basis der vorgelegten Vertragsunterlagen auf die STAWAG oder eine Tochtergesellschaft der STAWAG zu übertragen und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Verträge mit der STAWAG abzuschließen sowie die erforderlichen Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren unmittelbar nach Vorlage des Ratsbeschlusses einzuleiten.

 

Herr Emmerich erinnert daran, dass der Gründungsbeschluss über die Gesellschaft heute im Rat sehr wichtig ist, damit die Bezirksregierung das Vorhaben weiter prüfen kann.

Weiterhin bittet Herr Emmerich den Beschlussvorschlag zu ergänzen, da heute im Rat noch eine Tischvorlage verteilt wird:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt der Beteiligung der STAWAG an der STAWAG Abwasser GmbH sowie dem Entwurf des Gesellschaftervertrages zuzustimmen.

 

Frau Weinkauf sichert zu, dass, sollte sich eine Möglichkeit der Überleitung der Beschäftigten direkt in die STAWAG ergeben, dies auch gemacht wird, jetzt aber keine Zeit mehr verloren gehen darf.

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Beschluss:

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Kanalnetzbetrieb auf der Basis der vorgelegten Vertragsunterlagen auf die STAWAG zu übertragen und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Verträge mit der STAWAG abzuschließen sowie die erforderlichen Anzeige- bzw. Genehmigungsverfahren unmittelbar nach Vorlage des Ratsbeschlusses einzuleiten.

 

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt der Beteiligung der STAWAG an der STAWAG Abwasser GmbH sowie dem Entwurf des Gesellschaftervertrages zuzustimmen.

 

Dem Finanzausschuss soll jährlich jeweils zum 30.09. des Jahres berichtet werden, ob die Finanzergebnisse aus der Übertragung des Kanalnetzbetriebes auch erfolgt sind.

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Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=204&TOLFDNR=8934&selfaction=print