20.01.2010 - 6 Europäische Dienstleistungsrichtliniehier: Ko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Weinkauf macht deutlich, dass die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners durch die Europäische Dienstleistungsrichtlinie verpflichtend sei.

Herr Schultheis schließt sich Frau Weinkauf an, verweist aber darauf, dass es aus Sicht der SPD nicht die beste Lösung sei den einheitlicher Ansprechpartner im Kreis Düren einzurichten, er halte die Einrichtung bei der AGIT für besser.

Frau Moselage glaubt nicht an die Funktionalität des Einheitlichen Ansprechpartners.

Frau Weinkauf erachtet es für sinnvoll, dass der Versuch zunächst auf ein Jahr begrenzt werde. Sie befürchtet eventuell finanzielle Auswirkungen für die Stadt Aachen und haftungsrechtliche Probleme bei möglichen fehlerhaften Beratungen durch den Einheitlichen Ansprechpartner. Frau Weinkauf bemängelt außerdem die große Selbständigkeit und den damit zusammenhängenden Zuständigkeitsverlust der Stadt.

Herr Lindgens erläutert, dass der Einheitliche Ansprechpartner nur für die Entgegennahme des Antrags zuständig sei, sodass keine Zuständigkeitsbegrenzung bei der Stadt entstehe. Der EA stelle nur eine Instanz zwischen dem potenziellen Gewerbetreibenden und der Stadt Aachen dar, der den Kontakt vermittle. Die Verfahrens- und Entscheidungskompetenzen der zuständigen Stellen blieben unberührt. Er erwarte außerdem eine geringe Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners und somit geringe Kosten für die Stadt. Die Finanzierung sei auch in Bezug auf die StädteRegion geklärt. 

 

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Beschluss:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners auf den Kreis Düren zuzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2046&TOLFDNR=36115&selfaction=print