03.12.2009 - 4 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr Baal erläutert die rechtlichen Vorgaben für die Einwohnerfragestunde. Es werden folgende Fragen gestellt:

 

Frage von Frau D., Aachen, an die Verwaltung:

Im Vorfeld des Wettbewerbs zur Erweiterung des St. Leonhard-Gymnasiums war immer von einem ein- bis zweigeschossigen Erweiterungsbau die Rede. Warum soll nun ein dreigeschossiges Gebäude realisiert werden, das erhebliche Beeinträchtigungen für die Anwohner mit sich bringt?

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und erläutert, dass ein dreigeschossiges Gebäude an dieser Stelle planungsrechtlich zulässig sei und dass alle gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Abstandflächen eingehalten würden.

 

Frage von Herrn G., Aachen, an die CDU-Fraktion:

In der Bürgerinformation zu den derzeit anstehenden Bauvorhaben am Lousberg wurde mitgeteilt, dass nicht beabsichtigt sei, hierfür einen Bebauungsplan aufzustellen. Warum wird in diesem Fall eine Ausnahme von dem guten Brauch gemacht, wichtige Entscheidungen im Bereich der Stadtentwicklung in einem Bebauungsplanverfahren und damit in den politischen Gremien zu regeln?

 

Frau Schlick beantwortet die Frage und stellt dar, dass nach ihrer Auffassung die Regelungen des § 34 Baugesetzbuch ausreichend für eine Beurteilung seien. In einem Bebauungsplanverfahren werde man zu keinem anderen Ergebnis kommen, der Aufwand dafür sei aber ungleich größer.

 

Frage von Frau K., Aachen, an die Verwaltung:

Im Bebauungsplanverfahren Campus Melaten wurden diverse Eingaben gemacht, die sich mit der Frage der Notwendigkeit der südlichen Verkehrsanbindung beschäftigen. Die Stellungnahme der Verwaltung ist in diesem Punkt für die Bürger nicht eindeutig. Ist es technisch möglich, die anfallenden Verkehre nur über eine nördliche Anbindung abzuwickeln und auf die südliche Anbindung zu verzichten?

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und stellt klar, dass nach den Ergebnissen einer im Rahmen des Verkehrsgutachtens durchgeführten Simulation ein Verzicht auf die südliche Anbindung des Plangebiets nicht möglich sei. Eine nördliche Anbindung, über die alle Verkehre abgewickelt werden könnten, würde einen Platzbedarf auslösen, der an dieser Stelle nicht realisierbar sei.

 

Frage von Herrn D., Aachen an die Verwaltung:

Für den Erweiterungsbau des St. Leonhard-Gymnasiums stünden viele Alternativen zur Wahl, die die Anwohner wesentlich weniger beeinträchtigen würden. Warum wird nicht eine dieser Alternativen ausgewählt und realisiert?

 

Frau Nacken beantwortet die Frage und erläutert, dass der jetzt zur Realisierung vorgesehene Entwurf in einem förmlichen Wettbewerbsverfahren ausgewählt worden sei. Mit dem Entwurf würden alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten, es gebe daher keinen Anlass, von diesem Entwurf abzurücken.

 

Frage von Herrn D., Aachen, an die Verwaltung:

In der Beratung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg zum Bebauungsplan Campus Melaten wurde u.a. über die Frage der durch zukünftige Verkehre ausgelösten Erschütterungen und die möglichen Konsequenzen für das Amica-Gebäude diskutiert. Wie wird mit dieser Frage umgegangen?

 

Frau Ohlmann beantwortet die Frage und teilt mit, dass die abschließenden Ergebnisse der zu dieser Frage durchgeführten Untersuchungen der Verwaltung noch nicht vorlägen.

Frau Nacken ergänzt hierzu, dass ein Schreiben der RWTH vorläge, in dem bestätigt werde, dass, sollte eine Verlagerung des Instituts unumgänglich sein, hierfür eine hochschulinterne Lösung gefunden werden würde.

 

Zusatzfrage von Herrn D.:

Soll hier das Institut quasi aufgekauft und aus Steuermitteln eine Verlagerung finanziert werden?

 

Der Vorsitzende erklärt diese Frage für nicht zulässig, da sie sich nicht auf den Zuständigkeitsbereich des Planungsausschusses beziehe.

 

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