10.12.2009 - 1 Eröffnung der Sitzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Vorsitzende des Mobilitätsausschusses, Herr Jahn, eröffnet die Sitzung mit der Begrüßung der Teilnehmer und Gäste. Der Vorsitzende erläutert, warum der bisherige Verkehrsausschuss nunmehr Mobilitätsausschuss heißt. Demnach bestehe ein erhebliches Mobilitätsbedürfnis, wobei gleichzeitig die Sensibilität in Bezug auf die Verkehrsbelastung zunehme. Jeder einzelne Bürger könne durch sein persönliches Mobilitätsverhalten auf das Gesamtgeschehen Einfluss nehmen. Die Hauptaufgabe bestehe somit in den nächsten 5 Jahren darin, die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse angemessen abzuwägen. Den persönlichen Schwerpunkt seiner Arbeit sehe er darin, objektive Verkehrsbelastungskriterien festzulegen, damit an den Stellen gegengesteuert werden könne, an denen die tatsächliche Belastung am höchsten sei. Auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung zwischen den Fraktionen Grüne und CDU könne mit Kontinuität weitergearbeitet werden. Die "Campusbahn" werde dabei das Leuchtturmthema der Zukunft sein.

 

Zur Tagesordnung schlägt Frau Nacken vor, die Punkte 14 und 18 abzusetzen, da keine Verwaltungsvorlagen als Grundlage für die Beratung vorliegen.

 

Herr Ferrari von der Fraktion Grüne berichtet, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte am Vortag zu TOP 11 (Frankenberger Viertel) keinen Beschluss gefasst, sondern der Verwaltung das Thema zur Überarbeitung zurückgegeben habe. Der TOP 13 (Linienführung im Bereich der Straße Kalverbenden) sei vertagt worden.

 

Frau Riemann von der SPD-Fraktion beantragt, den TOP 13 wegen Beratungsbedarfs zu vertagen.

 

Der Vorsitzende, Herr Jahn, stellt Einvernehmen über die Absetzung der TOP 13, 14 und 18 her.

 

Anschließend wird der sachkundige Bürger Herr Christoph Clingen verpflichtet. Auch die stellvertretenden sachkundigen Bürger, Herr Peter Koch und Herr Jan Kwiatkowski, verpflichten sich, dass sie ihre Aufgaben nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werden.

 

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