07.12.2005 - 4 Neustrukturierung der Bezirksämter
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 9:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat V
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Vor Eintritt in die Tagesordnung weist Herr Lindgens auf § 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen hin. Demnach ist die Behandlung dieses Themas im Personal- und Verwaltungsausschuss eine politische Willensbildung, die organisatorische Entscheidung liegt laut § 62 Gemeindeordnung NRW beim Oberbürgermeister.
Herr Lindgens stellt fest, dass die Vorlage gemäß der Beratungsfolge in den einzelnen Bezirksvertretungssitzungen von ihm erläutert und beraten worden ist. Er berichtet von dem Meinungsbild aus den Bezirksvertretungssitzungen, in denen die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages grundsätzlich unkritisch gesehen worden sind, jedoch zu dem 3. Punkt es erheblichen Diskussionsbedarf gab und Befürchtungen laut wurden, dass dies der Einstieg in die Abschaffung der Bezirksämter wird. Herr Lindgens erläutert, dass die Vorlage genau das Gegenteil beschreibt, da die Verwaltung hiermit eindeutig die weitere Existenz der Bezirksämter befürwortet. Er bestätigt zudem , dass die Verwaltung bei dem vorgelegten Beschlussvorschlag bleibt und weist auch auf die vorgelegten Antworten zu den Prüfaufträgen aus der letzten Personal- und Verwaltungsausschusssitzung hin.
Herr Mattes erläutert, dass die Bezirksvertretungen die beiden ersten Punkten des Beschlussvorschlages grundsätzlich mittragen können, jedoch hat sich über den 3. Punkt eine Diskussion entbrannt und überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass das Standesamtswesen in den Bezirksämtern belassen werden soll, da dies die Bürger in den Bezirken wünschen. Er merkt an, dass die Bezirksverwaltungen seit Jahren beschnitten werden und daher sich die CDU-Fraktion gegen die Zentralisierung des Standesamtswesens ausspricht.
Herr Höfken erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und kritisiert, dass in den Bezirksvertretungssitzungen der Eindruck produziert worden ist, dass die Bezirksämter geschlossen werden sollen. Er vertritt die Auffassung, dass die Belastungen und die Auswirkungen für die Bürger durch die Zentralisierung der Standesämter sehr gering sind und legt Wert darauf, dass die Politik keine Schließung der Bezirksämter verfolgt. Herr Höfken erinnert daran, dass im geplanten Stadt-Aachen-Gesetz zur Gründung der StädteRegion die Bezirke ausdrücklich erhalten bleiben sollen, auch bei Aufgabe des Statuses als kreisfreie Stadt.
Herr Schabram führt aus, dass die Grüne-Fraktion dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt und ist der Auffassung, dass die Bürger und Vereine durch intensive Diskussionen und Aufklärungen überzeugt werden konnten. Er erläutert, dass die sieben Standesamtsbezirke nicht mehr zeitgemäß sind und für die Bürger die Zentralisierung aufgrund deren Mobilität zumutbar ist, da man nur zur Bestellung des Aufgebotes von den Bezirken in die Zentrale fahren muss. Er unterstreicht, dass auch nach der Zentralisation der Bezirksämter die dezentralen Trauungen in den Bezirken weiterhin möglich sind. Herr Schabram wünscht die Einsparung von ca. 184.000 € im defizitären städtischen Haushalt.
Beschluss:
1.
Leitungsmodell:
Die Verwaltung schlägt vor, je Bezirksamt eine eigene Leitung und einen
Stellvertreter beizubehalten. Die Leitungsstelle wird zukünftig nach A 13
bewertet ( bisher nach A 14 ). Die Stelle des Stellvertreters wird künftig nach
A 11 bewertet ( bisher nach A 12 ).
2.
Aufbaustruktur:
Hier sieht die Verwaltung unter den o.g. Gesichtspunkten in der auf eine
Säule reduzierten Aufbaustruktur die optimale Organisationsform. Die
personelle Ausstattung des Unterbaus ist abhängig von den Einwohner- und
Fallzahlen.
3.
Standesamtswesen:
Die Verwaltung schlägt vor, das Standesamtswesen zu zentralisieren. Die
Möglichkeit der Eheschließungen in den Bezirken soll durch das zentralisierte
Standesamt wahrgenommen werden. Die Bezirksamtsleiter/innen können weiterhin
Trauungen vornehmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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76,6 kB
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