07.12.2005 - 5 Stelleneinrichtungen in der Kämmerei
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mi., 07.12.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 9:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Schabram geht davon aus, dass die Projektstellen in der Projektgruppe NKF befristet eingerichtet und intern besetzt werden. Herr Lindgens bestätigt die Absicht der Verwaltung so zu verfahren.
Frau Weinkauf ist der Auffassung, dass die Stelleneinrichtung befristet beschlossen werden soll und schlägt eine Befristung von zwei Jahren vor, da bis dahin NKF umgesetzt sein sollte.
Herr Emmerich erläutert die Notwendigkeit einer um ein Jahr längeren Befristung auf 3 Jahre.
Die Frage von Herrn Moselage zu arbeitsrechtlichen Bedenken hinsichtlich eines Befristungszeitraumes von drei Jahren wird von Herrn Corr dahingehend beantwortet, dass eine arbeitsrechtliche Befristung aufgrund des Projektes möglich ist.
Beschluss:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Personal- und Verwaltungsausschuss, in der Projektgruppe NKF ( 20 / 50 ) befristet für drei Jahre 3 Stellen für die Funktion der Dienststellenbetreuer ( BesGr. A 11 BBesG / Entgeltgruppe 10 TVöD ) sowie eine Stelle ( BesGr. A 10 BBesG / Entgeltgruppe 9 TVöD ) für die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung einzurichten. Die Projektstellen werden mit einem kw-Vermerk versehen. Zum Ende des NKF-Einführungsprozesses ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang sich aus der NKF-Einführung heraus Daueraufgaben herausbilden und in welchem Umfang Stellen eingespart werden. Hierzu wird zu gegebener Zeit für den Personal- und Verwaltungsausschuss eine Vorlage erstellt werden.
Weiterhin nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss zustimmend zur Kenntnis, dass in der Haushaltsabteilung eine Stelle zumindest befristet für 2 Jahre wiederbesetzt wird, die ansonsten im Rahmen der Altersteilzeitregelung des bisherigen Stelleninhabers zur Einsparung vorgesehen war.