09.12.2009 - 10 Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstelle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die SPD-BF schlägt als beratende Mitglieder Frau Tenhaeff und als Stellvertreter Herrn Krott vor.

 

Die CDU-BF schlägt als beratende Mitglieder Frau Opitz und als Stellvertreter Herrn Müller vor.

 

Die Grüne-BF schlägt als beratende Mitglieder Frau Bastian und als Stellvertreter Herrn Dr. Gierlichs vor.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung beschließt für die Dauer ihrer Wahlzeit einstimmig

 

a) als stimmberechtigtes Mitglied gemäß § 61 Abs. 2 Satz 2 SchulG

 den Vorsitzenden der Bezirksvertretung, Ratsherrn Büchel und für den Verhinderungsfall seinen Vertreter,

 

b) als beratende Mitglieder gemäß § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG

  1. Frau Tenhaeff und als Stellvertreter Herrn Krott,

 2. Frau Opitz und als Stellvertreter Herrn Müller,

 3. Frau Bastian und als Stellvertreter Herrn Dr. Gierlichs

 

für die jeweilige erweiterte Schulkonferenz zu benennen. Diese Regelung gilt auch im Falle der Besetzung der stellvertretenden Schulleitung.

 

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