04.11.2009 - 13 Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Bezirksvertreter Krenkel äußert, dass die CDU-Fraktion mit dem Vorschlag des Aachener Stadtbetriebes nicht einverstanden sei. Bereits in 1991 sei dieses Wäldchen für die Spielnutzung durch Kinder geplant worden. Wenn man nichts unternehme, werde daraus irgendwann ein Hochstammwald, der so nicht geplant gewesen sei. Deswegen solle ein leichter Rückschnitt vorgenommen werden.

 

Bezirksvertreter Knörzer weist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen darauf hin, dass zwischen dem Wäldchen und den Häusern ein Abstand von ca. 60 m bestehe. Der durch den Antragsteller geschilderte Eindruck sei sehr subjektiv. Zurzeit besitze dieses Wäldchen für Kinder aber keinerlei Spielwert mehr. Seine Fraktion rege daher an, die Verwaltung prüfen zu lassen, ob dort ein so genannter „Naturerfahrungsraum“ eingerichtet werden könne. Dies sei eine siedlungsnahe, strukturierte Fläche, die sich natürlich entwickeln kann und in der sich Kinder aufhalten und dabei Naturerfahrungen sammeln können.

 

Bezirksvertreter Sittardt spricht sich für die SPD-Fraktion dafür aus, dass im Bereich des Spielwäldchens das wildwüchsige Strauchwerk ausgelichtet werden solle und eine kleine Durchforstung vorgenommen werde.

 

Ratsherr Plum betont, dass die Fläche derzeit weder für Kinder noch für die Anwohner etwas biete. Eine gewisse Beeinträchtigung für die benachbarten Grundstücke sei durchaus vorhanden. Er spricht sich dafür aus, den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen damit zu verbinden, dem Interesse der Anwohner wenigstens teilweise entgegen zu kommen.

 

Bezirksvertreter Gilson führt für die CDU-Fraktion aus, dass man zu prüfen, ob auf dieser Fläche etwas Sinnvolles entwickelt werden könne.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beauftragt einstimmig die Verwaltung, ein Konzept zur Entwicklung eines Naturerfahrungsraumes für das Spielwäldchen an der Schurzelter Straße unter Einbeziehung der benachbarten größeren Wiesenfläche zu entwickeln und dabei die Anliegen des Antragstellers, soweit es möglich ist, einzubeziehen.  

 

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