01.12.2004 - 9 Weitere Aufgabenübertragung auf den Zweckverban...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Vorsitzende, Ratsherr Haase,  erklärte hierzu, daß der Stadtbetrieb de facto den gemeinsamen Ratsantrag von SPD und CDU sowie auch die Diskussion über die Kompostierung im Finanzausschuß und Rat aufgreife und im Sinne der Politik umsetze. Es könne nur darum gehen, nicht den Stadtbetrieb zu schwächen, sondern die Gebührenzahler zu entlasten, wenn es kostengünstigere Möglichkeiten gäbe. Durch den ZEW werde dies zu erreichen sein.

 

Ratsfrau Kuck bemerkte, daß es zunächst wohl Irritationen wegen der Übertragung der Schadstoffsammlung gegeben habe, weil wir hier in Aachen einen sehr guten Standard hätten. Diesen aufzugeben wäre im wahrsten Sinne des Wortes schädlich, weil dann sicherlich eine umweltgerechte Entsorgung zweifelhaft sei. Von daher werde sie der Vorlage zustimmen.

 

Auch Ratsherr Corsten erinnerte an die vergangenen Diskussionen in den Fachausschüssen bezüglich dieser Thematik und erklärte, daß er aufgrund der gemachten Erfahrungen mit dem ZEW davon ausgehe, daß mit der Übertragung dieser Aufgaben auch eine noch bessere Wirtschaftlichkeit erreicht werde.

 

Herr Maier ergänzte zur Vorlage, daß sich der Stadtbetrieb mit dem ZEW darauf geeinigt habe, daß der ZEW nicht die Kompostcontainersammlung übernehmen wolle, dies gehöre zum Aufgabenbereich des Aachener Stadtbetrieb, der das Einsammeln und Befördern sicherstelle. Von daher sei auf Seite 28 des Nachtrages im letzten Absatz unter Punkt 6. in der letzten Zeile die Worte "der Kompostcontainersammlung" zu streichen.

 

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Beschluss:

 

Unter Berücksichtigung dieser Änderung  nimmt der Betriebsausschuss die Ausführungen der Werkleitung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat

a)         die Entsorgung der kompostierbaren Abfälle aus der Stadt Aachen und

b)         die Entsorgung der Schadstoffe aus der Stadt Aachen

auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) zu übertragen und die damit verbundene Änderung der Anlage 2 zur Satzung des ZEW zu beschließen.