01.12.2004 - 10 Wirtschaftsplan 2005 des Aachener Stadtbetriebes

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ergänzend zur Vorlage erklärte Herr Narloch, daß der Wirtschaftsplan 2005 bisher noch nicht mit dem Stadtkämmerer abgestimmt sei. Dies sei nach den Bestimmungen der Betriebssatzung erforderlich. Wegen des zeitlichen Drucks habe diese Abstimmung noch nicht erfolgen können, weil auch der Aachener Stadtbetrieb erst in der zweiten Dekade des Monats November vom ZEW verläßliche Zahlen für seine Berechnungen erhalten habe. Der Stadtbetrieb werde aber bemüht sein, die Abstimmung mit dem Stadtkämmerer bis zur Ratssitzung zu erreichen.

Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang die Feststellung, daß der Wirtschaftsplan 2005 erstmalig eine nicht vermeidbare Mehrbelastung des Haushaltes für die Stadt ausweise. Die rd. 1,6 Mio € Mehrbelastung resultiere im wesentlichen daraus, daß die Anlagegüter im freiwilligen Aufgabenbereich (Grün) erstmals erfaßt und nach handelsrechtlichen Grundsätzen abgeschrieben und verzinst wurden. Gleiches treffe für die Anlagegüter der Gebührenhaushalte zu; allerdings seien in den jeweiligen Gebührenbedarfsberechnungen die betriebstypischen Grundsätze für Abschreibung und Verzinsung des KAG NW angewandt worden. Darüber hinaus seien die Systemkosten (Lizenz- und Wartungsentgelte) für ein integriertes EDV-System mit rd. 150 T€ sowie die Übernahme einer rd. 20 %-igen Steigerung der Energiekosten (Angabe von E 26) berücksichtigt.

Der Stadtbetrieb werde schnellstens die nachvollziehbare Begründung dem Stadtkämmerer vorlegen.

Im übrigen würde auch bei Einführung von NKF die geschilderte Problematik der Abschreibung und Verzinsung der Anlagegüter der Stadt deutlich werden.

 

Grundsätzlich könne man aber anhand des Wirtschaftsplanes 2005 feststellen, daß die Leistungen des Stadtbetriebes insgesamt billiger würden; der Stadtbetrieb demnach auf dem richtigen Wege sei, alle Möglichkeiten der Einsparungen zu nutzen und auch umzusetzen.

 

Ratsherr Corsten erklärte, daß er mit den Leistungen des Stadtbetriebes zufrieden sei und E 18 sich bisher als Erfolgsgeschichte darstelle. Auf diesem Wege müsse der Stadtbetrieb weiter arbeiten, damit die Leistungen für die Stadt, aber auch für die Gebührenzahler wirtschaftlicher angeboten werden können. Bezüglich der möglichen Erhöhungen bei den Energiekosten müsse der Stadtbetrieb aufmerksam darauf achten, daß ihm nicht unnötige Kosten aufgedrückt würden.

Die Tendenz spreche zwar z.Zt. für eine Erhöhung der Energiekosten, dies müsse aber nicht so eintreten.

 

Herr Blees hatte bezüglich des Vermögensplanes und der darin enthaltenen Begründung auf Seite 32 unter Ziffer 2.  für die Umrüstung der Abfallgefäße nach EU Norm eine Verständnisfrage, weil dort Kosten in Höhe von 1.610.000,-- € aufgeführt und auf Seite 35 im Vermögensplan unter Abfallwirtschaft die Zahl 1.833.000,-- auftauche.

Herr Thalau beantwortete die Frage dahingehend, daß es sich bei der Zahl im Vermögensplan um die Gesamtsumme für die Abfallwirtschaft, die auf Seite 36 aus den ersten 5 Positionen ersichtlich seien, handele. Hierin seien auch die Kosten für die blauen Altpapiertonnen enthalten.

 

Bezüglich der Umrüstung der Restabfallgefäße erklärte Herr Maier ergänzend, daß es sich hierbei um den Vollzug einer gesetzlichen Vorgabe (Lastenhandhabungsverordnung) handele und dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter diene. Es gebe in diesem Zusammenhang ein Projekt von VERENA, hierbei handele es sich um das Modellprojekt "Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren im Entsorgungsbereich", bei dem die Stadt Aachen mitmache, eine zweite Stufe von Untersuchungen, die sich auch mit der "Aachener Rundtonne" beschäftigen werden. Ziel des Stadtbetriebes sei es, einen vernünftigen Kompromiß zu erreichen.

 

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Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes nimmt vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Kämmerer einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den Wirtschaftsplan 2005 festzustellen.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage