14.01.2010 - 3 Bürgerantrag zur Aufstellung eines Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Gastmann erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Frau Schlick, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werde.

 

Für die SPD-Fraktion signalisiert auch Herr Plum Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Zwar habe man Verständnis für die Befürchtungen der Bürger und habe auch deshalb einen Ratsantrag gestellt, in dem die Verwaltung beauftragt werde zu prüfen, ob zum Erhalt der noch vorhandenen großzügig geschnittenen Grundstücke im Lousberg-Viertel die Aufstellung eines Bebauungsplanes sinnvoll sei, im vorliegenden Fall jedoch stimme man der Einschätzung der Verwaltung zu, wonach die Genehmigung der fraglichen Bauvorhaben nach § 34 BauGB möglich und sinnvoll sei.

 

Für die Fraktion der Grünen betont Herr Rau, dass man sich mehrfach ausführlich mit den Bauvorhaben im bereich der Weyhestraße beschäftigt habe. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes sei dabei zwar immer eine Option gewesen, letztlich habe man jedoch in vielen Gesprächen gemeinsam mit den Bauherren eine Lösung gefunden, die eine Genehmigung nach § 34 BauGB ermögliche.

 

Für die FDP-Fraktion schließt sich Herr Dr. Vossen seinen Vorrednern an.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Bürgerantrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Kenntnis.

Er beschließt aufgrund mangelnder Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB dem Bürgerantrag auf Erstellung eines Bebauungsplans nicht nachzukommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage