20.01.2010 - 10 Europäische Dienstleistungsrichtliniehier: Ko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Weinkauf, SPD-Fraktion, weist darauf hin, dass man im Personal- und Verwaltungsausschuss die Empfehlung zum Abschluss dieses Vertrages ausgesprochen habe. Darüber hinaus habe es in Anlehnung an die Entscheidung des Kreises Euskirchen die weitere Anregung gegeben, den Versuch zur Einrichtung eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ zunächst auf ein Jahr, und nicht wie geplant auf zwei Jahre, zu begrenzen um die weiteren Ausmaße einschätzen zu können.

Darüber hinaus sei die Stadt Aachen in finanzieller Hinsicht zu 1/5 beteiligt, stehe aber gleichzeitig über die StädteRegion in der Zahlungspflicht. Hier habe die Verwaltung eine entsprechende Prüfung zugesagt.

Man erwarte nach einem Jahr einen Bericht von der Verwaltung hinsichtlich der Bewährung des Projektes.

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt stimmt einstimmig der als Anlage der Original-Niederschrift beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben des „Einheitlichen Ansprechpartners“ auf den Kreis Düren zu.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=2087&TOLFDNR=36349&selfaction=print