13.01.2010 - 12 Bebauungsplan Nr. 511 für den Planbereich im St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ohne Aussprache

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB verzichtet werden kann.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr.  511 - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen den Straßen Mühlental, An der Ellermühle, Malmedyer Straße und An der Kulprie die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen..

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage